=» so wies in dem bericht rauskam, verspricht man sich davon ja eher eine art disziplinierung für den ganz alltäglichen wahnsinn, also termine einhalten, pflichten fristgemäss erfüllen, sowas.. oder? =»
Ja, Karin, so ist es. Sie dient zu mehr Sicherheit der Bevölkerung gegenüber und dient der Resozialisierung der Stratäter. Sie dient nicht als Ersatz für eine Freiheitsstrafe.
Angewendet kann sie nur werden bei:
Strafaussetzung zur Bewährung «Hauptanwendungsfall ca. 80 %»
Aussetzung des Vollzugs eines Untersuchungs-Haftbefehls