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Gleicher als gleich
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Gleicher als gleich
Ob da doch noch der Promibonus gegriffen hat , mal wieder einer gleicher war als gleich?

Merke: Recht bekommt, wer einen Superanwalt bezahlen kann.....
Grüsse von Karin
meinwomo zeigt dir immer den passenden Platz
+
20.03.2011|16:39 | womo66 | 1
Re:Gleicher als gleich
Ob da doch noch der Promibonus gegriffen hat , mal wieder einer gleicher war als gleich?
=)
=) Merke: Recht bekommt, wer einen Superanwalt bezahlen kann.....



Falsch, recht bekommt wer sich wehrt, und dieser Anwalt mit seinem Gutachter ist jeden Cent wert, ich hätte gerne die Adresse.
Es grüßt der Ralph

Nur wer mir schonmal in die Augen gesehen hat kennt mich ...
-+
20.03.2011|18:57 | pilote600 | 2
Re:Gleicher als gleich
Wer vor ein deutsches Gericht geht bekommt ein Urteil, aber noch lange nicht Recht.

-+
20.03.2011|20:14 | kattzoff | 3
Re:Re:Gleicher als gleich
Wer vor ein deutsches Gericht geht bekommt ein Urteil, aber noch lange nicht Recht.


DAS kann ich nur unterschreiben!!!
Grüsse von Karin
meinwomo zeigt dir immer den passenden Platz
-+
21.03.2011|08:19 | womo66 | 4
Re:Gleicher als gleich
Bei 163 km/h legt das Fahrzeug in 1 Sekunde gut 45 m zurück, bei 80 km/h 22 m. Wie wird denn da gemessen, dass 1, 5 m eine so große Rolle spielen? Wäre mal ´ne Frage an den Fachmann ...
Schönen Gruss
Cornelius
Der Weg ist das Ziel.
Kunst ist, das Schöne in den Dingen zu sehen.
Liberté - Egalité - Fraternité !!!
-+
21.03.2011|14:10 | garibaldi | 5
Re:Gleicher als gleich
Hallo Mädels und Jungs !
Richtig verstanden habe ich es nicht was es mit dem 1, 50 m auf sich hat. Doch in Deutschland gilt auch : "im Zweifel für den Angeklagten " und das finde ich absolut korrekt.
Gruss Michael-+
21.03.2011|14:41 | michael43 | 6
Re:Re:Gleicher als gleich
Hallo Mädels und Jungs !
=) Richtig verstanden habe ich es nicht was es mit dem 1, 50 m auf sich hat. Doch in Deutschland gilt auch : "im Zweifel für den Angeklagten " und das finde ich absolut korrekt.
=» Gruss Michael


Das dürfte klar sein. Deswegen hätte ich gerne gewusst, was es mit den 1, 50 auf sich hat. Aus ein paar gurgelseiten und wikipedia habe ich keine Antwort filtern können.
Schönen Gruss
Cornelius
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Liberté - Egalité - Fraternité !!!
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21.03.2011|16:24 | garibaldi | 7
Re:Re:Re:Gleicher als gleich
Hallo Mädels und Jungs !
=) =) Richtig verstanden habe ich es nicht was es mit dem 1, 50 m auf sich hat. Doch in Deutschland gilt auch : "im Zweifel für den Angeklagten " und das finde ich absolut korrekt.
=» =» Gruss Michael

=)
=) Das dürfte klar sein. Deswegen hätte ich gerne gewusst, was es mit den 1, 50 auf sich hat. Aus ein paar gurgelseiten und wikipedia habe ich keine Antwort filtern können.


Ohne Fachmann zu sein ( alles was ich dazu nun schreibe ist zum einen erfahrungen mit Weitenmessystemen und messsystemen im Generellen) ....

jedes Messgerät hat einen Bezug, genau an diesem bezug ist die Messung so koreekt wie gefordert und technisch möglich (darum auch der generelle km/h abzug). davor und dahinter ist der fehler halt unbestimmt anders.

Gleiches Beispiel sind die Wetterstationen, die messen auch nur dann richtig, wenn die Höhe über normal 0 richtig eingestellt ist.
Oder der Tacho am Fahrrad, stellt man die falsche Reifengröße aus, so zeigt auch der beste Tacho nicht das richtige ergebniss.
Oder, da ja hier auch viele ehemalige und noch aktive Seebären unterwegs sind, wenn man sich mal an die Anfänge der GPS Sache erinnert, so war auch hier z.B. die Geschwindigkeitsmessung erst dann möglich oder aussagekräfftig wenn man genügend Sattteliten empfangen hatte.
Fazit, ein falsch eingestelltes Messgerät garantiert keine 100% genaue Messung.
Es grüßt der Ralph

Nur wer mir schonmal in die Augen gesehen hat kennt mich ...
-+
22.03.2011|14:25 | pilote600 | 8
Re:Gleicher als gleich
Hallo Ralph !
Danke für Deine Erklärung. Wie kommt aber die Zahl 1, 50m zustande und woher weiß der Anwalt dieses Maß?
Gruss Michael-+
22.03.2011|16:42 | michael43 | 9
Re:Gleicher als gleich
Könnte ja sein, dass man diese 1, 5 m auf der Aufzeichnung erkennen konnte, keine Ahnung. Was mich interessieren würde ist die Frage, ob das Messergebnis doppelt so hoch ausfallen kann, wenn das Fahrzeug zum Zeitpunkt des Messbeginns 1, 5 m von der Markierung für den Messbeginn entfernt war. Wenn ich das richtig verstehe, erfolgt die Geschwindigkeitsmessung ja durch zwei Messimpulse, bei denen die Differenz der Entfernung zum Messgerät gemessen wird. Dadurch, dass die Messung schräg zum Fahrbahnverlauf stattfindet, gibt es dann eine Abweichung. Wie groß diese Abweichung sein kann, müsste sich aber errechnen lassen. Das Messgerät wird ja einen festen Takt für die Messung haben. Also hat nur der Winkel nicht mit der Voreinstellung übereingestimmt. Demnach wäre die Frage: Wie stark war diese Winkel-Abweichung und wie stark wirkt sich das auf das Messergebnis aus. Je großer die Abweichung, desto falscher die Messung.
Schönen Gruss
Cornelius
Der Weg ist das Ziel.
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22.03.2011|17:25 | garibaldi | 10
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