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Garantie Kühlschrank
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Garantie Kühlschrank
Ich habe mir im Mai ein neues Womo der Fa. B. gekauft. Der Kühlschrank war vom ersten Tag an defekt.
Er geht nach kurzer Zeit auf Störung im Gasbetrieb. Mittlerweile habe ich den siebten Reparaturversuch hinter mich gebracht.
Jetzt soll ich mein Womo 1 Woche in eine Werkstatt bringen dort wird ein neuer Kühlschrank eingebaut. Ich soll mit der Bahn nach Hause fahren und wieder mit der Bahn das Womo abholen.
Der Womo Hersteller verweist auf die Garantiebedingungen und meint ich müsste meine Ansprüche an den Kühlschrankhersteller richten. Der verweist mich aber an den Hersteller des Womo.
Habt Ihr eine Ahnung von wem ich da Ersatz bekommen kann für meine Fahrtkosten?

Danke für eure Antworten

Gruß

Walter

+
16.09.2014|20:08 | vilseralm | 1
Re:Garantie Kühlschrank
Re:Garantie Kühlschrank
Hallo Walter,

ich bzw. wir haben für sowas eine Rechtsschutz-Versicherung. Da brauche ich nur meine Versicherung anrufen, die prüfen den Sachverhalt, geben ihre Zusage und empfehlen mir noch einen auf den jeweiligen Fall spezialisierten Fachanwalt.

Falls Du eine entsprechende Versicherung hast, schicke einen Anwalt in die Spur, die wollen auch arbeiten. Wenn nicht, im Internet gibt es auch Rechtsberatung und einen auf Reisemobilrecht spezialisierten Anwalt, er heißt Dähn.

Ich hoffe, ich konnte Dir ein Stück weit weiterhelfen. Ohne anwaltliche Hilfe wirst Du immer über den tisch gezogen!

MfG basi
unterwegs mit Hobby Alkoven 550 FS
-+
16.09.2014|21:23 | basi1510 | 3
Re:Garantie Kühlschrank
Ich gehe davon aus, dass Du das Fahrzeug bei einem Händler und nicht bei einer Privatperson gekauft hast.

Wenn der Mangel schon zum Zeitpunkt der Übergabe des Fahrzeugs bestand, handelt es sich um einen Fall der GEWÄHRLEISTUNG ( BGB Bürgerliches Gesetzbuch).

Grundsätzlich musst Du Deinen Anspruch gegen den Endverkäufer, also den Händler, richten bei dem Du das mangelhafte Teil gekauft hast. Du musst Dich nicht an den Hersteller verweisen lassen. Im Rahmen dieses Gewährleistungsanspruches kannst Du auch die Fahrtkosten geltend machen, entweder pauschal oder mit Nachweis.

Ich selbst hätte mich übrigens gar nicht erst auf sieben (!) Nachbesserungsversuche eingelassen. Das scheint mir doch eindeutig zu viel zu sein.

Bist Du Mitglied in einem Automobilclub? Die dürften in diesem Fall auch erste Rechtshilfe geben.



Aus dieser Welt kommt keiner lebend raus.
-+
17.09.2014|08:52 | schneemann | 4
Re:Garantie Kühlschrank
Hallo,

Schneemann hat es richtig beschrieben. Dein Vertragspartner (Händler) ist zuständig.

Wenn Du einen Thetford-Kühlschrank haben solltest, so kann ich Dir evtl. den Tipp geben, dass dort bekannt ist, dass ein Fehler in der E-Ansteuerung dazu führen kann, dass Probleme beim Gasbetrieb auftreten können.

Dieser kann mit der Montage eines Adapterkabels behoben werden, die selbst für Menschen mit zwei linken Händen recht einfach durchzuführen ist.
Auch bei uns lag im letzten Jahr ein solcher Fehler vor, sodass, nach dem Versuch den Kühli auf Gas betreiben zu wollen, erst mal gar nix mehr ging. Weder Hersteller noch Händler ahnten etwas von dem Fehler, doch bei Thetford war er hinlänglich bekannt.
Wir bekamen das Kabel ruckizucki zugeschickt mit entsprechender Montageanleitung.

Ich drücke die Daumen, dass der Fehler sich schnellstmöglich beheben lässt!
LG,
Christiane
Zwillinge...man gönnt sich ja sonst nichts!!!
-+
17.09.2014|09:08 | profila | 5
Re:Garantie Kühlschrank
Für das Grundsstzproblem sehe ich das wie Schneemann.
Der Händler ist dein Ansprechpartner, lass dich nicht abwimmeln, du warst eh mehr als langmütig.
RV oder Club mit Anwälten sind der richtige Weg um endlich Nägel mit Köpfen zu machen!
Viel Erfolg!
Grüsse von Karin
meinwomo zeigt dir immer den passenden Platz
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17.09.2014|09:28 | womo66 | 6
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