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FORUM 347944
Stammtisch
2015-05-18 | garibaldi
Mal eine Frage zum Thema Verträge und Rechtsverbindlichkeit
Mich beschäftigt was seit einer Weile, was mir nicht in den Kopf will: Wegen der BND-Affäre wollen doch die SPD und die Opposition unbedingt, dass den Aufsichts- und Untersuchungsgremien die ominösen Selektorenlisten vorgelegt werden. Kanzleramt und BND sträuben sich bisher erfolgreich dagegen mit der Begründung, irgend ein Vertrag von 1968 verpflichte sie dazu, da vorher die US-Regierung um Erlaubnis zu fragen. So weit der aktuelle Stand. Dazu meine Frage:

Wenn ein Vertrag dazu führt, dass die Aufklärung von Rechtsbrüchen damit verhindert werden kann, ist er dann rechtlich überhaupt haltbar oder nicht vielmehr sittenwidrig und somit unwirksam?

Schönen Gruss
Cornelius

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