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FORUM 342294
Reisen und Stellplatzfragen
2014-04-27 | brawo
Rücktransport des Wohnmobils nach Deutschland
Was viele nicht wissen oder nicht daran denken, ist, dass die Schutzbriefleistungen des ADAC ihre Grenzen haben, so z.B. wenn das Wohnmobil ein entsprechendes Alter erreicht hat und der Zeitwert im Falle einer Panne oder eines Unfalls niedriger ist als die Reparatur kosten würde. Dann handelt es sich lt. den Bedingungen des ADAC-Schutzbriefes um einen Totalschaden

§ 1 Absatz 7
Ein Totalschaden liegt vor, wenn die Kosten einer Werkstattreparatur den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs in Deutschland am Tage des Schadens übersteigen. Der Wiederbeschaffungswert wird vor Leistungserbringung von uns nach in Deutschland allgemein anerkannten Kfz-Bewertungssystemen festgestellt.

und das Wohnmobil wird nicht mehr auf Kosten des ADAC nach Deutschland bzw. in Deutschland zu einer Werkstatt am Heimatort gebracht.

§20 Absatz 1
Fahrzeugtransport
Ein geschütztes Fahrzeug ist im Geltungsbereich Europa aufgrund einer Panne oder eines Unfalls nicht mehr technisch fahrbereit. Der Schaden wurde durch eine Werkstatt festgestellt. Es liegt kein Totalschaden vor. Bei einem Schaden in Deutschland kann das geschützte Fahrzeug auch am Tag nach dem Schaden nicht wieder technisch fahrbereit gemacht werden. Bei einem Schaden im Ausland ist eine Instandsetzung im Umkreis von 50 km vom Schadenort innerhalb von 3 Werktagen – auch mit Ersatzteilversand nach § 22 – nicht durchführbar.


Kann also u.U. eine recht teure Angelegenheit werden.

Es grüs!st
Wolf
Leben und leben lassen!
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