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Freiburg ohne Grün?
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Freiburg ohne Grün?
Hallo zusammen,

am nächsten Wochenende starten wir in einen einwöchigen Urlaub und da wir am 30.05. in Staufen im Breisgau verabredet sind, wollen wir uns eventuell ein paar Tage in der Gegend rumtreiben. Jetzt ist mir aufgefallen, dass man Freiburg irgendwie so überhaupt nicht besuchen kann, wenn man keine grüne Plakette hat, nicht mal die Stell- und Campingplätze an der Peripherie sind erreichbar. Werden wir wohl Freiburg nicht besuchen, selber schuld mit ihrem Feinstaubwahn ... oder hat wer eine Idee dazu?
Schönen Gruss
Cornelius
Der Weg ist das Ziel.
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Liberté - Egalité - Fraternité !!!
+
18.05.2015|17:40 | garibaldi | 1
Re:Freiburg ohne Grün?
Gerade gestern hatte ich diesen Platz in der Prüfung, von wo aus man mit der Höllentalbahn nach Freiburg fahren kann. Da gibt es sicher noch andere Plätze, die etwas näher dran liegen.
Grüsse
Frank
-+
18.05.2015|17:50 | palstek | 2
Re:Freiburg ohne Grün?
Danke für dein Posting, Cornelius , diese Umweltzone war mir nicht bekannt, obwohl ich immer auf dem Weg nach Spanien durch Freiburg fahre, letztens sogar durch die Umweltzone. Jedenfalls ist die B 31a frei und das ist meine Hauptstrecke.
Es grüßt
Wolf
Leben und leben lassen!
-+
18.05.2015|18:44 | brawo | 3
Re:Freiburg ohne Grün?
Hallo,
Freiburg bietet mit der Welcome-Karte drei Tage Reisen fuer 25 EUR fuer einen Erwachsenen, in weitem Umkreis, sogar bis an den Bodensee. Man kann weit draussen sein WOMO parken und mit der Karte (dauer-) reisen. Wenns sonst passt.
rvf.de/PDF/WelcomeKarte-Flyer.pdf
Gruss Helmut-+
22.05.2015|18:35 | helmut-taunus | 4
Re:Freiburg ohne Grün?
Ob man wohl bei einem der Online-Portale für Nummernschilder etc. eine Grüne Feinstaubplakette 4 für sein Fahrzeug (Wohnmobil, 4, 6T, Emissionsklasse Euro 35 = 2)
bekommt... Diese dann fein säuberlich auf einen Zwischenträger «durchsichtiger Bücherschutz» klebt und dann auf die Windschutzscheibe anbringt...

Also eine Urkundenfälschung begeht man ja da bei nicht, höchstens eine Ordnungswidrigkeit... Da ja eine Plakette vorhanden ist, man wird ja bekanntlich nur dann bestraft wenn man ohne Plakette eine Zone anfährt.

Da sich die Plakette ja auf einen Zwischenträger befindet, kann sie ja wieder jederzeit ohne Zerstörung abgezogen werden..
Selbstredend dass man diese wirklich nur unter bestimmten „Zwängen“ benutzen würde… Ach ja wie genau das in Österreich funktioniert beim Erwerb der Go-Box, dort wurde ganz legal, Emissionsklasse = 0 eingetragen…

Ist ja nur rein Theoretisch gedacht....
-+
23.05.2015|10:01 | antonis | 5
Re:Re:Freiburg ohne Grün?
Also eine Urkundenfälschung begeht man ja da bei nicht, höchstens eine Ordnungswidrigkeit... Da ja eine Plakette vorhanden ist, man wird ja bekanntlich nur dann bestraft wenn man ohne Plakette eine Zone anfährt.

Aber selbstverständlich begehst du eine Urkundenfälschung , denn durch die Verwendung einer unechten Urkunde begehst du eine Urkundenfälschung und da du auch noch jemanden täuschst, begehst du in aller Regel auch noch einen Betrug.


Es grüßt
Wolf
Leben und leben lassen!
-+
23.05.2015|17:00 | brawo | 6
Re:Freiburg ohne Grün?
Nee eine Umweltschutzplakette ist keine Urkunde.... Noch nicht einmal die TÜV Plakette... habe mich da erkundigt…. -+
23.05.2015|20:00 | antonis | 7
Re:Re:Freiburg ohne Grün?
Noch nicht einmal die TÜV Plakette... habe mich da erkundigt….

Guckst du hier .

Grüsse
Frank
-+
23.05.2015|20:51 | palstek | 8
Re:Re:Freiburg ohne Grün?
Nee eine Umweltschutzplakette ist keine Urkunde.... Noch nicht einmal die TÜV Plakette... habe mich da erkundigt….

Weiß zwar nicht, bei wem du dich erkundigt hast, aber derjenige hat mit Sicherheit keine Ahnung. Schau mal, was in diesem Link steht:

Rechtslage und Konsequenzen:
Die Ausgabe der Feinstaubplaketten erfolgt gemäß § 5 KennzVO aufgrund der Angaben in den Fahrzeugpapieren. Dementsprechend stellt die zuständige Stelle die Feinstaubplakette für ein ganz bestimmtes Fahrzeug aus. Das gilt auch dann, wenn die Zuordnung mittels der Kfz-Kennzeichen ausnahmsweise nicht eindeutig ist. Diese Plakette ist eine Urkunde im Sinne des StGB. Indem jemand die Plakette in einem Fahrzeug anbringt, entsteht eine "zusammengesetzte Urkunde". Durch das Anbringen im falschen Fahrzeug «auch wenn es dasselbe Kennzeichen hat wie das richtige Fahrzeug» wird dem Aussteller der Feinstaubplakette «Urkunde» eine Aussage untergeschoben, die er nicht gemacht hat. Dies erfüllt den Tatbestand der Urkundenfälschung «§ 267 StGB».


Es dürfte sich zwar nicht um eine "zusammengesetzte Urkunde" handeln, wobei ich mir da nicht sicher bin, aber dann wohl um eine unechte, dass wird dir dann im Falle eines Falles vor Gericht genau gesagt werden, eine Urkundenfälschung ist es auf jeden Fall.
Es grüßt
Wolf
Leben und leben lassen!
-+
24.05.2015|00:11 | brawo | 9
Re:Freiburg ohne Grün?
Ok. da bin ich falsch Informiert worden... Man lernt nicht aus.-+
24.05.2015|08:46 | antonis | 10
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