Europas umfangreichstes Wohnmobil-Portal
Über 15 Jahre Erfahrung und Qualität
von Wohnmobilfahrern für Wohnmobilfahrer
Vorschriften für Frankreich
Ab Anfang zeigen
Vorschriften für Frankreich
Hallo und gleich ein paar Fragen.
Wir beabsichtigen nächste Woche, die Elsässische Weinstrasse zu erkunden. Wir sind das erste Mal in Frankreich unterwegs. Nun habe ich beim Europäischen Verbraucherzentrum, unter "Autofahren in Frankreich" einige Details erfahren die mich etwas nachdenklich stimmen.

Blitzer- und Radarwarner in Navigationsgeräten verboten


Viele Autofahrer wissen es nicht. In Deutschland sind Navigationsgeräte, die vor Radarfallen warnen verboten. Zwar darf man hierzulande einen Radarwarner kaufen und besitzen, die Nutzung ist laut Straßenverkehrsordnung (§ 23, Abs. 1 Nr. 1b) aber nicht erlaubt. Wer gegen dieses Verbot verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld von 75 Euro und vier Punkten in Flensburg rechnen.

Seit Januar 2012 sind Navigationsgeräte die Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzeigen auch in Frankreich verboten. Aber nicht nur Nutzung, sondern auch das Mitführen ist untersagt. Findet die französische Polizei bei einer Verkehrskontrolle einen Radarwarner, ist ein Bußgeld bis zu 1500 Euro fällig und das Gerät wird sichergestellt. Das Verbot betrifft sowohl mobile Navis, im Auto integrierte Navigationsgeräte als auch Mobiltelefone mit Navigations-Funktion.

Mitführpflicht von Alkoholtests


Ab dem 1. Juli 2012 muss jeder Autofahrer in Frankreich einen Alkoholtest im Wagen mitführen. Das gilt auch für ausländische Fahrzeughalter, die mit ihrem Auto nach Frankreich in den Urlaub fahren oder auf der Durchreise sind. Ausgenommen von der neuen Regelung sind lediglich Fahrzeuge mit einer elektronischen Alkohol-Wegfahrsperre.

Dieses Messgerät gibt den in der Atemluft enthaltenen Alkoholgehalt an, der in Frankreich 0, 5 mg/l nicht übersteigen darf, wenn man Autofahren will.

Die Tests gibt es als preisgünstige Einmaltests ab 1, 50 Euro z.B. an Tankstellen und Apotheken. Aber auch elektronische Geräte sind günstig zu erwerben (z.B. in großen Supermärkten).

Die Geräte müssen gemäß französischer Norm (NF) zertifiziert sein. Kann der Fahrer bei einer Verkehrskontrolle in Frankreich einen solchen Alkoholtester nicht vorzeigen, wird kein Bußgeld verhängt.

Ursprünglich sollte dies ab dem 1. März 2013 der Fall sein. Wegen „Lieferschwierigkeiten“ hatte das französische Innenministerium die Einführung des Verwarngeldes immer wieder verschoben. Das französische Innenministerium hat nun festgelegt, dass - trotz Mitführungspflicht der "Ethylotests"- kein Bußgeld verhängt wird, wenn Autofahrer bei einer Verkehrskontrolle den Alkoholtester nicht vorweisen können.

Und als dritten Punkt "Versicherung"
Ihre Versicherung sollte Ihnen außerdem die „Grüne Karte“ zukommen lassen. Diese Karte wird an die Windschutzscheibe geklebt, dient als Beweis für eine gültige KFZ- Haftpflichtversicherung und wird in allen Ländern Europas, die dem Grüne-Karte-System beigetreten sind, sowie in 23 Nicht-EU-Staaten akzeptiert. Solange Sie Ihren Versicherungsschein mit sich führen, benötigen Sie nicht zwangsläufig die Grüne Karte. Allerdings kann sie als leicht erkennbarer Beweis für eine gültige Versicherung dienen.
Außerdem wird die Versicherung Ihnen einen Verkehrsunfallbericht – „constat amiable d’accident“ - aushändigen, den Sie immer im Auto aufbewahren sollten.

Wird dies alles in Frankreich wirklich so praktiziert? Halten sich alle daran?

Grüßle vom HaWe

Der große Reichtum unseres Lebens,
das sind die kleinen Sonnenstrahlen,
die jeden Tag auf unseren Weg fallen.
von Hans Christian Andersen
+
04.06.2015|17:58 | kuschelchen | 1
Re:Vorschriften für Frankreich
Guten Abend,

inwieweit das alles zutrifft, was Du da beschreibst, kann ich nicht sicher bestätigen. Wohne aber seit nunmehr fast 30 Jahren in Frankreich, bin ständig hier mit PKW, Womo und Motorrad unterwegs. War schon in einigen Verkehrskontrollen, nie wurde nach dem unseligen Alkotest gefragt, auch noch nie mein Handy bw. Navi untersucht, ob da ein Radarwarner installiert ist. Nutze ja als Navisoftware Sygic, da sind die Radarwarner mit dabei. Schalte ich auch nicht ab. Einigermaßen an die Verkehrsregeln halten, die franz. Polizei ist da schon sehr grosszügig.

Also keine Angst und viel Spass an der wunderschönen Elsässischen Weinstrasse

Ferdi

-+
04.06.2015|20:20 | fernando | 2
Re:Vorschriften für Frankreich
Hallo Hans Werner !
Wir fahren seit 1979 immer wieder nach und durch Frankreich haben noch nie Probleme gehabt.Punkt 3 war mir unbekannt. Punkt 2 ist wohl eingeschlafen ich habe lange nichts mehr gelesen. Und einen Radarwarner besitze ich nicht.
Vielleicht gibt es hier noch weitere Infos ! Wenn man sich in Frankreich unauffällig verhält gibt es genauso wenige Probleme wie in Deutschland. Eher weniger da wohl manche Polizisten den Aufwand -Dolmetscher, schlechte Verständigung- bei Routine Untersuchungen meiden. In all den Jahren wurde ich zweimal angehalten und nach "Kontrolle" des grauen Lappens durchgewunken.
Gruß Michael-+
05.06.2015|06:44 | michael43 | 3
Re:Vorschriften für Frankreich
Ja gut, dann bin ich schon etwas beruhigt.
Wird halt doch nicht alles so heiß gegessen wie es gekocht wird.

Ich danke euch für die schnellen Antworten.

Grüßle vom Kuschelchen
Der große Reichtum unseres Lebens,
das sind die kleinen Sonnenstrahlen,
die jeden Tag auf unseren Weg fallen.
von Hans Christian Andersen
-+
05.06.2015|08:54 | kuschelchen | 4
Re:Re:Vorschriften für Frankreich
Also keine Angst und viel Spass an der wunderschönen Elsässischen Weinstrasse


Zu der es im Portal einen tollen Reiseführer von Udo gibt ; )
schon gesehen: Die elsässische Weinstraße ??




Grüsse von Karin
meinwomo zeigt dir immer den passenden Platz
-+
05.06.2015|09:01 | womo66 | 5
Re:Vorschriften für Frankreich
Ja, da kannst Du wirklich ganz beruhigt sein. Der Alkotest ist irgendwie in der Versenkung verschwunden, das mit dem Radarwarner dürfte auch kein wirkliches Thema sein, so lange man sich an die Regeln hält. Dass man die grüne Versicherungskarte an die Windschutzscheibe pappt, habe ich noch nie gesehen. Selbst wenn man sie dabei hat «muss zwar nicht, schadet aber sicher nicht», reicht es vollkommen, wenn sie im Handschuhfach liegt. Was soll man denn sonst noch alles an die Windschutzscheibe kleben, mit den ganzen Maut-Pickerl etc. bliebe da ja bald nur noch ein Sehschlitz wie beim Panzer...

Übrigens wird Dir auffallen, dass die meisten Franzosen vor allem innerorts seeehr zurückhaltend fahren, eher ein bisschen langsamer als erlaubt. Das hat seine Gründe, es ist so, seit es viele Radarkontrollen und richtig saftige Bußgelder gibt. Finde ich gut, wie überhaupt Frankreich das Womoland schlechthin ist. Also viiiiel Spaß auf Eurer Elsass-Tour!
Schönen Gruss
Cornelius
Der Weg ist das Ziel.
Kunst ist, das Schöne in den Dingen zu sehen.
Liberté - Egalité - Fraternité !!!
-+
05.06.2015|12:15 | garibaldi | 6
Re:Vorschriften für Frankreich
Hallo HaWe,

Zunächst darf ich Dir sagen, daß ich inzwiscshen auch schon 23 Jahre in Frankreich lebe, zuerst am Mittelmeer und seit 6 Jahren im Alsace à la route du vin d´Alsace.

Herzlich willkommen schon gar und deshalb, weil Du ein sehr korrekter und gewissenhafter Mobilist zu sein scheinst.

Solltest Du spezielle Fragen zur Route du Vin d´Alsace haben, kannst Du Dich ja noch mal melden über interene Postsystem.

Ich kann Dich bezüglich des Alkotest ganz beruhigen, das existiert nicht mehr. Das heißt aber nicht, wenn Du mal einige Gläschen vom guten Gewürztraminer, oder Klevener etc. getrunken haben solltest und die Gendarmen halten Dich an , daß nicht auch mal in deren Apparat blasen mußt.

Bon voyages en France
Hermann


-+
05.06.2015|15:14 | janeau | 7
Re:Vorschriften für Frankreich
Hallo und nochmal vielen Dank für die lieben Antworten.

Ich habe mir das Buch bzw. den Reisebericht über die Weinstraße schon runtergeladen. Es kommt natürlich mit. Es gibt auch eine sehr interessante Webseite über die Straße. Viel, viel Information. Wir werden wohl in Strasbourg beginnen und dann weiter nach Marlenheim, dem eigentlichen Beginn der Weinstraße fahren. Ja und dann geht´s 15 Tage lang Richtung Süden.
Wir freuen uns schon sehr.

Viele Grüße vom Kuschelchen
Der große Reichtum unseres Lebens,
das sind die kleinen Sonnenstrahlen,
die jeden Tag auf unseren Weg fallen.
von Hans Christian Andersen
-+
06.06.2015|09:26 | kuschelchen | 8
Re:Re:Vorschriften für Frankreich
Hallo HaWe,
=)
=) Zunächst darf ich Dir sagen, daß ich inzwiscshen auch schon 23 Jahre in Frankreich lebe, zuerst am Mittelmeer und seit 6 Jahren im Alsace à la route du vin d´Alsace.
=)
=) Herzlich willkommen schon gar und deshalb, weil Du ein sehr korrekter und gewissenhafter Mobilist zu sein scheinst.
=)
=) Solltest Du spezielle Fragen zur Route du Vin d´Alsace haben, kannst Du Dich ja noch mal melden über interene Postsystem.
=)
=) Ich kann Dich bezüglich des Alkotest ganz beruhigen, das existiert nicht mehr. Das heißt aber nicht, wenn Du mal einige Gläschen vom guten Gewürztraminer, oder Klevener etc. getrunken haben solltest und die Gendarmen halten Dich an , daß nicht auch mal in deren Apparat blasen mußt.
=)
=) Bon voyages en France
=) Hermann
=)

Hallo Hermann,
ich hab dir eine E-Mail geschickt und weiß jetzt aber nicht ob die auch angekommen ist
Der große Reichtum unseres Lebens,
das sind die kleinen Sonnenstrahlen,
die jeden Tag auf unseren Weg fallen.
von Hans Christian Andersen
-+
07.06.2015|11:35 | kuschelchen | 9
Re:Vorschriften für Frankreich
Hallo HaWe,
Deine Nachricht ist angekommen und ich habe Dir auch geantwortet.

Gruß Hermann

-+
07.06.2015|18:35 | janeau | 10
Ende zeigen
Themenliste
Copyright © 2023 - meinwomobuch.com
aufgelistet in der Wohnmobil Stellplatz Datenbank von meinwomo