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Reservekanister
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Reservekanister
Da es zu Reservekanistern im privat genutztem Kfz unterschiedliche Meinungen gibt will ich hier "kurz" auf die Rechtslage eingehen.
Das ADR sagt folgendes: Zu 1. Nach Ziffer 1. 1.1.3.1 - Freistellungen in Zusammenhang mit der Art der Beförderungsdurchführung - gelten die Vorschriften des ADR nicht für:
a) Beförderungen gefährlicher Güter, die von Privatpersonen durchgeführt werden, sofern diese Güter einzelhandelsgerecht abgepackt sind und für den persönlichen oder häuslichen Gebrauch oder für Freizeit und Sport bestimmt sind...
Das bedeutet das bei einem rein privatem Transport die STVO (unter anderem § 22 und § 23) greift.
Daraus ergibt sich das als Minimum die Anforderungen an die Ladungssicherung und an die Verpackung zu erfüllen sind, nach den gefahrgutrechtlichen Vorschriften dürfen Fässer oder Kanister aus Kunststoff höchstens 5 Jahre lang als Verpackung für Gefahrgüter wie Kraftstoff genutzt werden.
Um ein Bußgeld zu vermeiden müssen also Reservekanister aus Kunststoff(!!) nach 5 Jahren entsorgt werden.
Hierbei ist auch an die Kanister für das beliebte Stromaggregat zu denken.
Dies kann umgangen werden indem Kanister aus Metall genutzt werden.
Für die Interessierten: ADR heißt "Accord européen relatif au transport international des marchandises Dangereuses par Route, Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße"+
29.09.2011|09:32 | mb711 | 1
Re:Reservekanister
Hallo MB711 , (seltsamer Name),
Welcher Hintergrund hat jetzt diese Belehrung, verbirgt sich dahinter ein Onlineshop für Kanister ?
ich nutze noch die Kanister die mein Opa wahrscheinlich schon 44 gefüllt hat, ehrlicherweise aus Metall ?.....
Viele Gruesse Ulli
dont worry, be happy
-+
29.09.2011|11:39 | gnauck | 2
Re:Reservekanister
Hallo Jens ,

Da es zu Reservekanistern im privat genutztem Kfz unterschiedliche Meinungen gibt will ich hier "kurz" auf die Rechtslage eingehen.
=) Das ADR sagt folgendes: Zu 1. Nach Ziffer 1. 1.1.3.1 - Freistellungen in Zusammenhang mit der Art der Beförderungsdurchführung - gelten die Vorschriften des ADR nicht für:
=» a» Beförderungen gefährlicher Güter, die von Privatpersonen durchgeführt werden, sofern diese Güter einzelhandelsgerecht abgepackt sind und für den persönlichen oder häuslichen Gebrauch oder für Freizeit und Sport bestimmt sind...


Meinungen gibt es natürlich viele, aber darauf darf man sich nicht verlassen, sondern maßgeblich sollte der Gesetzestext sein und der sagt mir klar und deutlich, dass die ADR nur für die gewerbliche Beförderung von gefährlichen Gütern gilt.
Und darunter fällt auf gar keinen Fall das Mitführen von mit Kraftstoff gefüllten Reservekanistern.

Das bedeutet das bei einem rein privatem Transport die STVO «unter anderem § 22 und § 23» greift.

Der § 22 StVO kann hier nicht greifen, da es in diesem Paragraphen um die Ladung geht und da fällt wohl ein Reservekanister nicht drunter, wenn er, wo er normalerweise hingehört, sich im Kofferraum befindet. Solltest du ihn allerdings auf dem Dach transportieren, würde der § 22 StVO greifen.

Den § 23 StVO kann man aus meiner Sicht auch nur mit Klimmzügen heranziehen, da dem 1. Satz folgendes zu entnehmen ist:

Der Fahrzeugführer ist dafür verantwortlich, daß seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden. Er muß dafür sorgen, daß das Fahrzeug, der Zug, das Gespann sowie die Ladung und die Besetzung vorschriftsmäßig sind und daß die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung nicht leidet.

Der Fahrzeugführer muss also nur darauf achten, dass seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden und auch die Verkehrssicherheit nicht leidet.

Und welcher Fahrzeugführer würde schon seinen Reservekanister auf´s Armaturenbrett stellen ?

Daraus ergibt sich das als Minimum die Anforderungen an die Ladungssicherung und an die Verpackung zu erfüllen sind, nach den gefahrgutrechtlichen Vorschriften dürfen Fässer oder Kanister aus Kunststoff höchstens 5 Jahre lang als Verpackung für Gefahrgüter wie Kraftstoff genutzt werden.
=) Um ein Bußgeld zu vermeiden müssen also Reservekanister aus Kunststoff(!!) nach 5 Jahren entsorgt werden.
=) Hierbei ist auch an die Kanister für das beliebte Stromaggregat zu denken.
=) Dies kann umgangen werden indem Kanister aus Metall genutzt werden.
=» Für die Interessierten: ADR heißt "Accord européen relatif au transport international des marchandises Dangereuses par Route, Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße"


Da die ADR nur für die gewerbliche Beförderung von gefährlichen Gütern gilt, kann sie hier auch nicht greifen, um Reservekanister aus Kunststoff nach 5 Jahren entsorgen zu müssen.
Es muss also niemand Angst haben, dass er beim Mitführen eines über 5 Jahre alten Reservekanisters eine Ordnungswidrigkeit begeht und deswegen zur Kasse gebeten wird.
Der Kanister muss lediglich der DIN-Norm 7274 oder 16904 entsprechen und somit geeignet sein. Im einzelnen heißt dies, er muss dicht, fest verschließbar und bruchsicher sein. Dies ist so beim ADAC nachzulesen.
Es grüßt
Wolf
Leben und leben lassen!
-+
29.09.2011|12:49 | brawo | 3
Re:Reservekanister
Wir führen schon seit Jahrzenten keinen Reservekanister mehr mit. Angesichts der Dichte des Tankstellennetzes m.E.völlig überflüssig.
Gruß
Peter
Gruß
Peter
Jeder Tag ist neu.
-+
29.09.2011|13:28 | ullrich1 | 4
Re:Reservekanister
Hallo Jens !
Netter Beitrag, aber rechne immer mit unserem Freund Wolf!
Gruß Michael-+
13.10.2011|17:54 | michael43 | 5
Re:Reservekanister
Ladungssicherung ist durchaus bei Ladung im Kofferraum anzuwenden.
Das Gefahrgutrecht gilt eben auch für private Transporte.
"§23 STVO ...Er muß dafür sorgen, daß das Fahrzeug, der Zug, das Gespann sowie die Ladung und die Besetzung vorschriftsmäßig sind und daß die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung nicht leidet."
Also nicht nur Gehör und Sicht. Er muß dafür sorgen daß das Fahrzeug (...) sowie die Ladung vorschriftsmäßig ist.
Hast du doch selbst zitiert.
Natürlich kann es jeder drauf ankommen lassen.
Gruß,
Jens-+
04.11.2011|07:08 | mb711 | 6
Re:Reservekanister
Welch merkwürdige Unterstellung das sich in meinem Text irgendwo ein Shop für Metallkanister verbirgt, den hätte ich dann ja gut versteckt...

Gruß,
Jens-+
04.11.2011|07:10 | mb711 | 7
Re:Reservekanister
Die STVO ist für jeden bindend, gewerbemässige Gafahrguttransporter haben dazu noch die ADR Bestimmungen einzuhalten.
Es grüßt der Ralph

Nur wer mir schonmal in die Augen gesehen hat kennt mich ...
-+
04.11.2011|14:08 | pilote600 | 8
Re:Reservekanister
Hallo,
spätestens wenn es nach Benzin riecht, und es langsam aus dem Kunststoffkaninster tropft, sollte man den auswechseln. Ist mir bei einem schon sehr alten Kanister passiert, der im Roller auf der Heckbühne verstaut war. Gott sei Dank hatte ich genug italienische Plastikflaschen, um den Sprit erst mal aufzufangen.
Beim Roller ist ein Reservekanister schon sehr brauchbar. Die Tanks sind einfach viel zu klein.
Seitdem benutze ich keine so alten Kanister mehr.
Gruß Reinhard-
04.11.2011|17:35 | womo1 | 9
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