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Wohnmobil parken, übernachten bzw. Campieren verboten.
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Wohnmobil parken, übernachten bzw. Campieren verboten.
Hallo zusammen!
Mich würde mal der Unterschied zwischen Wohnmobil parken, übernachten oder campieren interessieren und wie das von den Gemeinden bzw. Platzbetreibern ausgelegt wird. Kann ich, wenn das Womo geparkt ist darin übernachten, wenn ich keinerlei Anzeichen z.B. Einstiegstreppe, Unterlegkeile usw. zu erkennen gebe, oder ist das bei dem Hinweis "Camping verboten" tatsächlich nicht erlaubt?
Ich kann theoretisch ja auch im PKW übernachten, oder ist das auch verboten?
Daß keine Stühle herausgestellt werden dürfen ist mir natürlich klar.
Was mir oft mächtig stinkt ist die Meldepflicht auf manchen Plätzen.
Das Fahrzeugkennzeichen und Vorauskasse müsste doch als Daten reichen.
Wie siehts da rechtlich aus?
Danke für die Antworten!
En ällam isch b´schiss, bloß en dr Milch isch Wassr!
+
28.12.2016|15:46 | hansjoerg | 1
Re:Wohnmobil parken, übernachten bzw. Campieren verboten.
Hallo,

ich würde sagen: dies kann man mit einem ganz klaren ´Das kommt darauf an´ beantworten...

Ich gehe erst einmal von Deutschland aus. Grundsätzlich darfst du außerhalb eines Campingplatzes nie campingähnliches Verhalten zeigen, was normalerweise auch für die meisten Womo-Stellplätze gilt (es sei denn, der Betreiber erlaubt es und hat den Platz entsprechend genehmigt bekommen). Wie dies im Einzelfall in der Praxis gehandhabt wird, steht auf einem anderen Blatt.

Dies vorausgeschickt, ist das Schild ´Camping verboten´ eigentlich überflüssig, denn es ist ja sowieso verboten. Man könnte daher annehmen, die Gemeinde will damit jede Art von Camping (einschließlich Wohnmobilen) verhindern. Ob das wirklich so ist, kannst du dann später vor Gericht klären...

In Südtirol hingegen steht beispielsweise im Vinschgau an jedem größerem Parkplatz ´Camping verboten´, was meistens als ´Keine Wohnmobile´ interpretiert wird. Auf explizite Nachfrage wurde mir aber vom Tourist Office gesagt: Natürlich dürfen Sie dort mit dem Wohnmobil übernachten, jedoch keine Stühle etc. herausstellen.

Man geht ja davon aus, dass man in Deutschland eine Nacht ´zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit´ übernachten darf. Meistens geht das auch, aber es gibt auch ein paar wenige Gerichte, die dies sehr eng auslegen. Zweifelsfrei ist es erlaubt, wenn du vorher 10 Stunden gefahren bist, aber nicht unbedingt, wenn du dir vorher eine Stadt angesehen, im Schwimmbad gelegen oder dir eine Flasche Wein genehmigt hast. Schleswig-Holstein geht derzeit massiv gegen Freisteher vor, wie in diesem Artikel zu lesen ist . Ein auf Wohnmobile spezialisierter Anwalt sieht das hingegen anders .

Ich denke, sofern man sich unauffällig verhält sowie in Touristengebieten besonders zurückhaltend ist, wird es keine Probleme geben - von Schleswig-Holstein einmal abgesehen.

In Meck-Pomm standen wir mal fast ganz alleine auf einer Wiese, größer als eine Fußballplatz, die mit dem Womo-Zeichen extra von der Gemeinde für Womos freigegeben war. Wir hatten die Markise und auch Stühle draußen. Am nächsten Morgen wurden wir von einem Gemeindemitarbeiter schriftlich verwarnt, dass bei einer weiteren Übernachtung und/oder campingähnlichem Verhalten eine Strafe fällig wäre. Er sagte: Es tut mir leid, von uns aus dürften Sie hier bleiben, aber der Betreiber des ansässigen Campingplatzes hat die Gemeinde per Gerichtsurteil dazu verdonnert, gegen Freisteher vorzugehen.


Grüsse
Frank
-+
28.12.2016|16:44 | palstek | 2
Re:Re:Wohnmobil parken, übernachten bzw. Campieren verboten.
Hallo,
=)
=) ich würde sagen: dies kann man mit einem ganz klaren ´Das kommt darauf an´ beantworten...
=)
=) Ich gehe erst einmal von Deutschland aus. Grundsätzlich darfst du außerhalb eines Campingplatzes nie campingähnliches Verhalten zeigen, was normalerweise auch für die meisten Womo-Stellplätze gilt (es sei denn, der Betreiber erlaubt es und hat den Platz entsprechend genehmigt bekommen). Wie dies im Einzelfall in der Praxis gehandhabt wird, steht auf einem anderen Blatt.
=)
=) Dies vorausgeschickt, ist das Schild ´Camping verboten´ eigentlich überflüssig, denn es ist ja sowieso verboten. Man könnte daher annehmen, die Gemeinde will damit jede Art von Camping (einschließlich Wohnmobilen) verhindern. Ob das wirklich so ist, kannst du dann später vor Gericht klären...
=)
=) In Südtirol hingegen steht beispielsweise im Vinschgau an jedem größerem Parkplatz ´Camping verboten´, was meistens als ´Keine Wohnmobile´ interpretiert wird. Auf explizite Nachfrage wurde mir aber vom Tourist Office gesagt: Natürlich dürfen Sie dort mit dem Wohnmobil übernachten, jedoch keine Stühle etc. herausstellen.
=)
=» Man geht ja davon aus, dass man in Deutschland eine Nacht ´zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit´ übernachten darf. Meistens geht das auch, aber es gibt auch ein paar wenige Gerichte, die dies sehr eng auslegen. Zweifelsfrei ist es erlaubt, wenn du vorher 10 Stunden gefahren bist, aber nicht unbedingt, wenn du dir vorher eine Stadt angesehen, im Schwimmbad gelegen oder dir eine Flasche Wein genehmigt hast. Schleswig-Holstein geht derzeit massiv gegen Freisteher vor, wie in diesem Artikel zu lesen ist . Ein auf Wohnmobile spezialisierter Anwalt sieht das hingegen anders .
=)
=) Ich denke, sofern man sich unauffällig verhält sowie in Touristengebieten besonders zurückhaltend ist, wird es keine Probleme geben - von Schleswig-Holstein einmal abgesehen.
=)
=) In Meck-Pomm standen wir mal fast ganz alleine auf einer Wiese, größer als eine Fußballplatz, die mit dem Womo-Zeichen extra von der Gemeinde für Womos freigegeben war. Wir hatten die Markise und auch Stühle draußen. Am nächsten Morgen wurden wir von einem Gemeindemitarbeiter schriftlich verwarnt, dass bei einer weiteren Übernachtung und/oder campingähnlichem Verhalten eine Strafe fällig wäre. Er sagte: Es tut mir leid, von uns aus dürften Sie hier bleiben, aber der Betreiber des ansässigen Campingplatzes hat die Gemeinde per Gerichtsurteil dazu verdonnert, gegen Freisteher vorzugehen.
=)
=)


Dem ist ja wohl nichts mehr hinzuzufügen. Wobei natürlich das Verhalten und die Ansicht des Herrn Ordnungsamtsleiters in mir ein ausgeprochenes Gefühl des Widerstandes hervorruft. Das Schreit ja förmlich nach einer rechtlichen Klärung von oberster Stelle

Und das Verhalten der Gemeinde in Meck-Pomm (ich weiß schon warum ich nicht mehr dorthin fahre) geht ja so garnicht.
Zuerst weist die Gemeinde einen Wohnmobilstellplatz aus, und dann erhebt sie eine Verwarnungsgebühr wenn man dort übernachtet nur weil das ein Campingplatzbetreiber so will

Grüßle vom HaWe
Der große Reichtum unseres Lebens,
das sind die kleinen Sonnenstrahlen,
die jeden Tag auf unseren Weg fallen.
von Hans Christian Andersen
-+
29.12.2016|13:21 | kuschelchen | 3
Re:Wohnmobil parken, übernachten bzw. Campieren verboten.
Also laut Anwalt ist das einmalige Übernachtungsrecht unzweideutig gegeben und auch sehr gut begründet. Wenn also die Touristenorte in SH zu knickerig sind, Schilder aufzustellen, wo sie keine Womos haben wollen, sind sie selber schuld, wenn sie sich immer wieder vor Gerichten herumschlagen müssen. Denn ohne Beschilderung kann ein ortsfremder ja gar nicht wissen, was die Gemeinde will oder nicht will.

Vom rein rechtlichen Aspekt abgesehen finde ich es allerdings auch fragwürdig, neben einem offiziellen Stellplatz zu übernachten und womöglich auch noch die Infrastruktur des Platzes zu nutzen. Es soll ja auch Leute geben, die auf der Straße vor einem Campingplatz parken und im Campingplatz Toiletten und Duschen nutzen. Das geht ja mal überhaupt nicht, sowas nennt sich Schmarotzen (wobei sich die Frage stellen ließe, in wie weit in so einem Fall ein "Hausfriedensbruch" gegeben ist).

Die Meck.-Pomm-Geschichte ist natürlich komplett gaga. Wenn man auf einem offiziell ausgewiesenen Womo-Platz steht, ist man ja gerade kein Freisteher ...

Um nun mal auf die Ausgangsfrage zurück zu kommen:
Ein grundsätzliches Kriterium, das vermutlich in allen Ländern funktioniert, ist die Frage: Gibt es in der Umgebung oder am Ort einen Campingplatz und ist dieser geöffnet? Kann man eine dieser Fragen mit Nein beantworten, ist die Chance, ungestört übernachten zu können, schon mal erheblich höher.

In Frankreich ist das Freistehen offiziell nur außerhalb geschlossener Ortschaften erlaubt. Aber da Frankreich ein tolerantes Volk beherbergt, wird das meist nicht so eng gesehen. Abgesehen davon gibt es in diesem Land wenig Bedarf, frei zu stehen, weil es fast in jedem Ort einen offiziellen und im Binnenland sehr oft auch kostenlosen Stellplatz gibt. Nur an den Küsten geht´s meist eng und oft auch teuer zu, aber gerade da ist freistehen kaum noch möglich wegen der exzessiv eingesetzten "Teppichstangen" - die übrigens vielleicht auch ein Tipp für die SHer wären ...

Die Frage, ob der Hinweis "Camping verboten" das einmalige Übernachten ohne campingartiges Verhalten mit einschließt, lässt sich meiner Ansicht nach überhaupt nicht beantworten, weil es da wohl keine eindeutige rechtliche Regelung gibt - ich glaube nicht, dass die Formulierung in der StVO vorkommt. Folglich kann jeder darunter verstehen, was er will. Als praktische Empfehlung würde ich dazu neigen, solche Plätze zu meiden, sofern die Regelung nicht eindeutig ist. Steht "Camping verboten" an einem offiziellen Womo-Stellplatz, ist der Fall klar: Keine Markisen, Tische, Stühle etc. Unterlegkeile sind aber in diesem Fall wohl nicht anfechtbar.

Grundsätzlich darfst du außerhalb eines Campingplatzes nie campingähnliches Verhalten zeigen, was normalerweise auch für die meisten Womo-Stellplätze gilt «es sei denn, der Betreiber erlaubt es und hat den Platz entsprechend genehmigt bekommen».

In wie weit "campingähnliches Verhalten" auf einem offiziellen Stellplatz erlaubt ist, ergibt sich nicht selten aus der Gestaltung desselben. Wo einzelne durch Bodenmarkierungen, Rasenflächen oder sogar Hecken abgetrennte Parzellen existieren, kann man sicher davon ausgehen, dass man hier auch Tische und Stühle aufstellen darf, ebenso auf Grünflächen als Einfassung der Stellplatzfläche, wenn diese vom sonstigen öffentlichen Raum in irgend einer Form getrennt sind. Auf einem nackten Asphaltparkplatz ohne alles in einem unschönen Umfeld wird wohl nicht leicht jemand von sich aus das Mobiliar nach draußen stellen, selbst wenn es geduldet würde. Im Übrigen sind viele Stellplätze von der Anlage her schon so eng, dass das "campingähnliche Verhalten" schon allein durch die Platzverhältnisse unterbunden wird.
-+
29.12.2016|14:24 | garibaldi | 4
Re:Wohnmobil parken, übernachten bzw. Campieren verboten.
Das mit Meck-Pomm (es war übrigens SP 953496) war etwas anders. Man darf dort 1 Nacht stehen und kein campingähnliches Verhalten zeigen. Wir wurden darauf hingewiesen, dass wir keine zweite Nacht dort stehen dürfen. Verwarnt wurden wir ohne Kosten wegen dem campingähnlichem Verhalten mit Strafandrohung, falls es noch mal passiert. Dies passierte nicht einfach, weil es der CP-Betreiber so wollte, sondern weil der Betreiber darauf besteht, dass die Gemeinde die Einhaltung der Gesetze durchsetzt - was natürlich in seinem Interesse ist.

Wobei das bekannte P-Schild mit dem Womo-Zeichen strenggenommen nicht auch bedeutet, dass man dort automatisch zu Freizeitzwecken übernachten darf - zumindest hatte mal ein fleißiges Gericht so entschieden. Ich schaue mal, ob ich den Artikel noch finde.
Grüsse
Frank
-+
29.12.2016|15:36 | palstek | 5
Re:Re:Wohnmobil parken, übernachten bzw. Campieren verboten.
Das mit Meck-Pomm «es war übrigens SP 953496» war etwas anders. Man darf dort 1 Nacht stehen und kein campingähnliches Verhalten zeigen. Wir wurden darauf hingewiesen, dass wir keine zweite Nacht dort stehen dürfen. Verwarnt wurden wir ohne Kosten wegen dem campingähnlichem Verhalten mit Strafandrohung, falls es noch mal passiert. Dies passierte nicht einfach, weil es der CP-Betreiber so wollte, sondern weil der Betreiber darauf besteht, dass die Gemeinde die Einhaltung der Gesetze durchsetzt - was natürlich in seinem Interesse ist.

Aha, jetzt stellt sich die Sachlage dort dann doch etwas anders dar, als es ursprünglich rüberkam. In diesem Fall könnte man sich ernsthaft fragen, warum hier die Gemeinde überhaupt Womos auf dem Parkplatz zulässt, zumal direkt daneben ein richtiger Stellplatz mit Entsorgung liegt. Aber vielleicht ist der ja zu Hauptsaisonzeiten überlastet und man will eine Ausweichmöglichkeit bieten. In dem Fall wäre allerdings das Verbot campingartigen Verhaltens wiederum absurd, zumal die Höchstparkzeit ja auf 1 Tag begrenzt ist, natürlich nur solange der andere Platz wirklich voll ist. Ein verzwickter Fall ...


Schönen Gruss
Cornelius
Der Weg ist das Ziel.
Kunst ist, das Schöne in den Dingen zu sehen.
Liberté - Egalité - Fraternité !!!
-+
29.12.2016|16:07 | garibaldi | 6
Re:Wohnmobil parken, übernachten bzw. Campieren verboten.
Ja, in der Saison steppt da der Bär. Der offizielle SP ist voll und tagsüber ist der gemeindeeigene auch gut besucht.
Grüsse
Frank
-+
29.12.2016|16:58 | palstek | 7
Re:Wohnmobil parken, übernachten bzw. Campieren verboten.
Es gibt Gebiete in Deutschland, wo das Übernachten außerhalb von Camping- und offiziellen Stellplätzen nicht erlaubt ist, z.B. In Naturschutzgebieten , wo auch nicht explizit darauf hingewiesen werden muss. Vielleicht befindet sich ja der Parkplatz in solch einem Gebiet und die Gemeinde ist großzügig und lässt einmaliges Übernachten zu.
Es grüßt
Wolf
Leben und leben lassen!
-+
29.12.2016|17:02 | brawo | 8
Re:Re:Wohnmobil parken, übernachten bzw. Campieren verboten.
In dem Fall wäre allerdings das Verbot campingartigen Verhaltens wiederum absurd, zumal die Höchstparkzeit ja auf 1 Tag begrenzt ist, natürlich nur solange der andere Platz wirklich voll ist. Ein verzwickter Fall ...

Warum absurd und verzwickt, es ist halt ein Parkplatz, auf dem Wohnmobile parken und die Besatzungen für eine Nacht bleiben dürfen. Und auf Parkplätzen ist natürlich campingplatzähnliches Verhalten verboten.
Es grüßt
Wolf
Leben und leben lassen!
-+
29.12.2016|17:14 | brawo | 9
Re:Wohnmobil parken, übernachten bzw. Campieren verboten.
Ich habe den oben erwähnten Artikel gefunden. Es ist aber kein Urteil, sondern eine Stellungnahme des Städte- und Gemeindebund NRW von 2003 «!», die sich aber zum Glück nicht durchgesetzt hat. Man beachte die letzten Sätze:

Dieses «mehr als einmalige Übernachten, Anm. von mir» darf nach nordrhein-westfälischem Recht grundsätzlich nur auf einem zugelassenem Campingplatz stattfinden. Unter diesem Aspekt werden die teilweise in Städten und Gemeinden ausgewiesenen Wohnmobil-Parkplätze von der Geschäftsstelle ebenfalls als rechtlich zweifelhaft bewertet.

Auch Wikipedia spricht in Bezug auf das Übernachten von einer Grauzone.

In Anbetracht dieser Regelungen finde ich es schon erstaunlich, dass in manchen Bundesländern bestimmte Wohnmobile unbehelligt und dauerhaft auf Waldwegen, Parkplätzen und anderen Orten parken dürfen, an denen wir Camper schon längst Knöllchen bekommen hätten. Ich meine die Mobile mit dem roten Herzchen...
Grüsse
Frank
-+
29.12.2016|17:51 | palstek | 10
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