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Rückfahr - Warntonlampe
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Rückfahr - Warntonlampe
Hallo zusammen,

in einem anderen Forum bin ich auf die Suche nach einer Rückfahr - Warnton - Lampe gestossen und habe sie doch tatsächlich auch gefunden:

Rückfahr - Warntonlampe «LINK»


Laut des anderen Forums soll der Einsatz einer solchen Birne nicht zulässig sein. Leider finde ich aber keinen Hinweis darauf, dass diese Birne laut StVZO nicht zulässig ist. Weiss da jemand mehr? Vielleicht sogar die genaue Vorschrift / Norm?

Als Warnung anderer stelle ich mir das schon nicht schlecht vor, falls man mal jemanden übersieht kann dieser fix zur Seite "hüpfen". Aber wie laut die Dinger wohl sind (auch laut genug) ???

Grüsse
der addi
keine url hier erlaubt
+
16.03.2012|18:09 | fr33rid3r | 1
Re:Rückfahr - Warntonlampe
wenn google nix weiss, würd ich das mal den Adac fragen
freundliche Grüsse
Kai
-+
16.03.2012|19:17 | alkovenfan | 2
Re:Rückfahr - Warntonlampe
Laut des anderen Forums soll der Einsatz einer solchen Birne nicht zulässig sein. Leider finde ich aber keinen Hinweis darauf, dass diese Birne laut StVZO nicht zulässig ist. Weiss da jemand mehr? Vielleicht sogar die genaue Vorschrift / Norm?
=)
=) Als Warnung anderer stelle ich mir das schon nicht schlecht vor, falls man mal jemanden übersieht kann dieser fix zur Seite "hüpfen". Aber wie laut die Dinger wohl sind (auch laut genug) ???
=)
=) Grüsse
=) der addi


Hallo addi ,

der Einsatz einer solchen Lampe wird wohl verboten sein, denn an Kraftfahrzeugen dürfen nur die amtlich erlaubten lichttechnischen Einrichtungen vorhanden sein. Welche das sind, kannst du in der
StVZO, § 49a nachlesen.

Hallo Kai ,

wenn google nix weiss, würd ich das mal den Adac fragen

da braucht man nicht den ADAC zu, das kann man alles selbst in der StVZO nachlesen.
Es grüßt
Wolf
Leben und leben lassen!
-+
16.03.2012|20:00 | brawo | 3
Re:Rückfahr - Warntonlampe
hallo addi,
wie heißt es so schön, wer viel fragt..........für 8, 50€ kann man wohl kaum etwas falsch machen. probiere es aus und laß uns deine erfahrungen wissen. ich gehe nicht davon aus, daß du beim rückwärtsfahren verhaftest wirst.
gruß peter
Man reist nicht, um anzukommen, sondern um zu reisen.

-+
16.03.2012|22:57 | peho1706 | 4
Re:Rückfahr - Warntonlampe
Hallo,
der Einsatz solcher Warnton- Lampen sind nur bei Baufahrzeugen zugelassen.

es grüßt
Deckel-+
17.03.2012|00:14 | deckel | 5
Re:Rückfahr - Warntonlampe
Hallöchen,

ich hatte bei meinem Challenger Womo IN DIE RÜCKFAHRLEUCHTE
an die Rückfahrbirne einen zusätzlichen Piepser angeschlossen,
war damit auch beim TÜV, bei Kontrolle des Rückfahrlichtes
piepste diese, der TÜV-ler sagte: Gute Idee, sollten alle haben,
und Plakette wurde erteilt.

Das mit nur bei den Baufahrzeugen stimmt so nicht,
denn fast alle LKW und Busse habe einen Rückfahrpiepser.
Es grüßen - Brigitte und/bzw. oder Dieter.....mit BENIMAR MILEO 261 UNTERWEGS - WO MEIN WOMO IST - IST MEIN ZUHAUSE
-+
17.03.2012|11:21 | derwohni | 6
Re:Rückfahr - Warntonlampe
Hallo,
ich habe von einer Warnton- Glühbirne geschrieben und nicht von einen zusätzlichen Piepser. Die Warnton- Glühbirne ist nur für Baufahrzeuge zugelassen.
Die Warn- Birnen sind schon nervent auf einen Stellplatz.
mit Gruß
Deckel
-+
17.03.2012|12:08 | deckel | 7
Re:Rückfahr - Warntonlampe

Hmmm, ob hier tatsächlich §49a StVZO die verletzte Norm ist? Da bin ich mir nicht ganz sicher. Denn auch §55 StVZO gibt einen Hinweis:

Die "Einrichtungen für Schallzeichen" an Kraftfahrzeugen sind in §55 StVZO geregelt. Die ersten Absätze beschreiben hier letztlich die Hupe bzw das "Einsatzhorn" für Einsatzfahrzeuge, und in Absatz 4 heißt es schließlich:

Andere als die in den Absätzen 1 bis 3 beschriebenen Einrichtungen für Schallzeichen sowie Sirenen dürfen an Kraftfahrzeugen nicht angebracht sein.

Damit könnte das ganze auch schon hinfällig sein... Allerdings hinkt auch das ein wenig, weil es ja extra Park-Distanz-Controls gibt, die durch lautes Piepsen den Abstand zu einem Gegenstand signalisieren. Da muss es noch etwas in den Verwaltungsvorschriten zur StVZO geben...

Grüsse
der addi
keine url hier erlaubt
-+
17.03.2012|12:26 | fr33rid3r | 8
Re:Rückfahr - Warntonlampe
Und noch ein Hinweis bzw. Gedankengang von mir:

Die Betriebserlaubnis erlischt dann? Ich bin ein wenig skeptisch, ob das in jedem Falle so ist!

Denn dazu müsste ja gemäß § 19 StVZO eine der dort genannten Varianten erfüllt sein. Variante 1 schliesse ich direkt schonmal aus, weil die Fahrzeugart nicht geändert wird. Alternative 2, also die Gefährdungsvariante wäre meines Erachtens nur dann tangiert, wenn die Lampe tatsächlich schwächer ist und damit unter die vorgeschriebene Lichtstärke kommt. Dann könnte es z.B. in der Dunkelheit dazu kommen, dass ein rückwärtsfahrendes Fahrzeug nicht gesehen wird und es zum Unfall kommt.

Variante 3, die Umweltvariante, könnte auch zum Tragen kommen. Nämlich dann, wenn Schallemmissionen so laut sind, dass sie andere unzumutbar belästigen. Hier allerdings frage ich mich, was der Unterschied sein soll ggü. LKWs oder z.B. dem Müllauto mit Piepston. Oder gar einem Motorroller, der beim Blinken zusätzlich piepst!

...das Thema ist meiner Meinung nach nicht so leicht...

Grüsse
der addi

keine url hier erlaubt
-+
17.03.2012|13:00 | fr33rid3r | 9
Re:Re:Rückfahr - Warntonlampe
Hallo,
=) der Einsatz solcher Warnton- Lampen sind nur bei Baufahrzeugen zugelassen.
=)
=) es grüßt
=» Deckel

Dann ist mein Womo wohl ein Bagger! Der hat Serienmäßig einen Piepser. Na, dann gehe ich mal raus und klebe rot weiße Streifen auf die Ecken...

Gibt es eigentlich auch ein Stellplatzverzeichnis für Baufahrzeuge?

Tom
No races, just colors!
-+
17.03.2012|17:17 | stargo | 10
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