Hallo! Nur eine kurze Ergänzung zum Tema fon in Deutschland:
Aus "Test" Nov. 2009 Seite 10
"... Streit um Netz-Zugang
Privatkunden dürfen einen Internetzugang mit einer Flatrate nicht gegen Geld anderen zur Verfügung stellen. Das hat das Oberlandesgericht Köln entschieden (Az. 6 U 223/08; nicht rechtskräftig). Geklagt hatte Netzprovider 1&1, weil einige seiner Kunden ihren Netz-Zugang mit Hilfe der Firma "fon" und WLAN für andere nutzbar machen. Damit nutze fon das 1&1-Angebot "schmarotzend" aus, meinte das Gericht. Nun klärt der Bundesgerichtshof den Strei. ..."