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Zahnriemenriß und Motorschaden
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Re:Zahnriemenriß und Motorschaden
Gruß an womoak: schön das euer Wohnmobil wieder läuft und ihr nun Urlaub machen könnt.
Hoffe der neue Motor treibt euer WoMo lange und ohne Schäden an.
Also gut Fahrt.

Aber 12 Tage für einen Motorwechsel - da habe ich absolut kein Verständnis für
Unklar in eureren Schilderungen bleibt was das für eine Werkstatt war? WoMo Händler oder Fiat Fachwerkstatt?
Meinung hierzu habe ich ja beschrieben in Bezug auf gewerbliche Fiat/Sprinter/Ford usw. Einmal und nicht wieder ( 12 Tage Ausfall !!!!)

Hennes hat da ja auch etwas richtiges geschrieben.

Zum immer wieder obligatorischen Wechsel der Wasserpumpe bei Zahnriemenwechsel
kann ich nur sagen: Halsabschneiderei_Umsatzsteigerung zu Lasten der Kunden.
Wem es gefällt bitte schön!

Wo es steht das IMMER die Spannrolle gewechselt werden muß ist mir schleierhaft!
denn da machen die Hersteller immer schreiben Hersteller immer nach KM vor und nicht nach Zeit.

Richtig ist das ein Zahnriemen 6 Jahre alt, porös wird. Das Metall in dieser Zeit porös wird ist mir in Bezug Spannrolle schleierhaft.Das Ding besteht komplett aus Metall.
Habe ich in der Berufskunde seinerzeit nicht aufgepasst ???




-+
30.08.2009|: | sonnemeerwind | 31
Re:Zahnriemenriß und Motorschaden
Moin,

soooo nun habe ich es gefunden, das Urteil ist zwar von 2003 aber ist gültig.


" Umlenkrolle nicht gewechselt – Werkstatt muss bei Motorschaden haften!

Hat eine Werkstatt bei der Inspektion die Umlenkrolle nicht fachmännisch erneuert und kommt es deshalb zum Motorschaden, haftet die Werkstatt für den Schaden. Das OLG Hamm gab dem Besitzer eines gebrauchten Opel Omega Recht: Der Vorbesitzer des Fahrzeugs hat bei der 120.000er –Inspektion den Zahnriemen wechseln lassen. Doch die Werkstatt hatte vergessen, auch die alte Umlenkrolle zu erneuern. Begründung der Richter: Die Werkstatt hatte das Eigentum der neuen Besitzers verletzt. Der Schaden sei nur eingetreten, weil versäumt worden sei, Zahnriemen und Umlenkrolle gleichzeitig zu erneuern. (Az. 21 U 24/03) "



Liebe Grüße
Hennes
´ Ich habe ganz einfache Bedürfnisse.
ich bin immer mit dem Besten zufrieden.´
-+
30.08.2009|: | hennes | 32
Re:Zahnriemenriß und Motorschaden
Und dies...

" Das Thema Zahnriehmen-Riss ist seit längerem bekannt. Wichtig ist hier anzumerken, daß nicht der Zahnriehmen die Ursache, sondern die Spannrollen sind.
Sie fressen sich fest, weil zu eng toleriert, und der Zahnriehmen rutsch dann drüber, wird heiß und reißt. "

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Hennes
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30.08.2009|: | hennes | 33
Re:Zahnriemenriß und Motorschaden
und diese, ist etwas länger...

" Urteil: Inspektion nach Herstellerrichtlinien

Werkstatt muss sich über aktuellen Stand informieren

Orientiert sich eine Werkstatt bei ihren Inspektionsarbeiten nur am Serviceheft, muss sie den Kunden darüber informieren.

Bei einer Inspektion muss eine Werkstatt auch Arbeiten an einem Fahrzeug vornehmen, die nicht im Serviceheft ausgewiesen sind, sondern vom Hersteller nachträglich als Inspektionsrichtlinie bekannt gegeben wurden. Dies entschied das Landgericht Mannheim in einem Urteil vom 20. März 2009.

Im verhandelten Fall hatte ein Audi-A3-Fahrer sein sieben Jahre altes Fahrzeug, mit dem er breits 109.000 Kilometer zurückgelegt hatte, zur Inspektion in die Werkstatt gebracht. Ursprünglich sah der Hersteller ein Zahnriemenwechsel bei 180.000 Kilometern vor, änderte das Serviceintervall aber dahingehend, dass nach spätestens fünf Jahren ein Tausch stattfinden sollte. Zwei Wochen nach dem Werkstattbesuch verursachte der Zahnriemen, der nicht gewechselt wurde, einen Motorschaden. Der Kunde verlangte Ersatz.

Werkstatt verliert wegen GVO-Bestimmungen

Während das Arbeitsgericht Mannheim den Anspruch noch zurückwies, gab das Landgericht dem Anspruch nun statt. Nach Ansicht des Gerichts hätte die Werkstatt sich nicht auf die Angaben im Serviceheft verlassen dürfen, sondern sich über die aktuellen Herstellervorgaben informieren müssen.

Des Weiteren verwies das Landgericht auf die Regelung des Art. 4 Abs. 2 Kfz-GVO. Demnach ist der Hersteller verpflichtet, unabhängigen Marktteilnehmern Zugang zu den für die Instandsetzung und Wartung seiner Kraftfahrzeuge erforderlichen technischen Informationen zu gewähren. Dies gilt auch für Instandsetzungs- und Wartungsanleitungen. Damit habe die Werkstatt die Möglichkeit gehabt, sich entsprechend zu informieren.

Den Kunden über den Sachstand informieren

Der Hinweis der Werkstatt, dass für freie Werkstätten kein Zugang zu den aktuellen Inspektionsinformationen von Audi existiere und es ihr deshalb nicht möglich gewesen sei, die erforderlichen Informationen zu beschaffen, entlastete die Werkstatt nach Ansicht des Gerichts nicht. Es sah vielmehr die Notwendigkeit, dass die Werkstatt den Kunden darauf hätte hinweisen müssen.

Das Deutsche Kfz-Gewerbe kommt zu folgendem Fazit: Jede Kfz-Werkstatt schuldet bei Inspektionsarbeiten die vom Hersteller vorgesehen Inspektionsrichtlinien und nicht die im Serviceheft aufgeführten Arbeiten.

Freie Werkstätten, die die Informationen im Gegensatz zu den Markenwerkstätten nicht automatisch erhalten, müssen sich die erforderlichen Informationen besorgen. Erfolgt dies nicht, ist der Kunde darüber vor Durchführung der Inspektion zu informieren, damit er über die Durchführung der Inspektion allein auf Grundlage des Serviceheftes entscheiden kann. "


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Hennes
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30.08.2009|: | hennes | 34
Re:Zahnriemenriß und Motorschaden
noch watt gefunden....


" für den zahnriemenwechel benötigst du zwingend nur den riemen und die spannrollen, die sind nicht nur von fiat aus pflicht, sondern auch in den grundsatzurteilen der rechtssprechung mit eingeflossen, sonst bekommt die durchführende firma im schadensfall hinterher eine schadensersatzklage aufgehalst!

Der wechselintervall für deinen zahnriemen ist entweder 120t.km oder 4 jahre, ja nachdem was zuerst eintritt lt. fiat werksangaben! "

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30.08.2009|: | hennes | 35
Re:Zahnriemenriß und Motorschaden
und dieses auch noch


Ducato-Zahnriemen:
07.04.2006
Verwirrung hat der Hinweis in promobil 3/2006 verursacht, dass beim Ducato 2.8 JTD alle zwei Jahre der Zahnriemen gewechselt werden muss. Tatsächlich wird dieses Zeitintervall in einer Teilauflage der Fiat-Bedienungsanleitung so genannt. Allerdings handelt es sich um einen Druckfehler.
Beim aktuellen Ducato vom Typ 244 gelten folgende Angaben: Zeitabhängiges Wechselintervall für den Zahnriemen des 2, 0- und 2, 8-Liter-Motors ist 48 Monate, für den 2, 3-Liter-Motor 60 Monate. Bei Ducato der Typen 280-230 ist ein Wechsel bei 105 000 Kilometern vorgeschrieben. Wenn diese Laufleistung erst in hohem Alter erreicht wird, rät Fiat zu einem Zahnriemenaustausch nach spätestens fünf Jahren.

Liebe Grüße
Hennes
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30.08.2009|: | hennes | 36
Re:Zahnriemenriß und Motorschaden
Moin moin,

watt is denn nu ???

keine Reaktion vom Thread Scheiber ?

man«n» is ja nich neugierig möchte nur alles wissen
Liebe Grüße
Hennes
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07.09.2009|: | hennes | 37
Re:Zahnriemenriß und Motorschaden
ruhiiiich brauner, ganz ruuuhiiiich... falls du annemie «womoak» meinst, die sind ganz bestimmt momentan im clinch mit den anwälten... kennst das ja...
Grüsse von Karin
meinwomo zeigt dir immer den passenden Platz
-+
07.09.2009|: | womo66 | 38
Re:Zahnriemenriß und Motorschaden
Hallo,
da ich schon angesprochen wurde , muss ich mich natürlich auch äußern.
Sind inzwischen mit neuem Motor wieder heile zu Hause gelandet und waren auch schon beim Anwalt.
Mehr möchte ich im Moment hier nicht erwähnen, die Sache läuft und wenn es wichtige Neuigkeiten gibt, werde ich hier natürlich weiter Bericht erstatten.
Sind schon wieder beim WOMO einpacken, am Freitag geht es los nach Ungarn in ein Thermalbad zum Kuren und zur Erholung von dem stressigen Jahr.

Hoffe bis bald
Annemie

Immer noch gut gelaunt


-+
07.09.2009|: | womoak | 39
Re:Re:Zahnriemenriß und Motorschaden
ruhiiiich brauner, ganz ruuuhiiiich...

Hallo Karin ist schon alles geklärt


Liebe Grüße
Hennes
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-
07.09.2009|: | hennes | 40
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