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Rückfahr - Warntonlampe
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Re:Rückfahr - Warntonlampe
hallo addi,
wie heißt es so schön, wer viel fragt..........für 8, 50€ kann man wohl kaum etwas falsch machen. probiere es aus und laß uns deine erfahrungen wissen. ich gehe nicht davon aus, daß du beim rückwärtsfahren verhaftest wirst.
gruß peter
Man reist nicht, um anzukommen, sondern um zu reisen.

-+
16.03.2012|22:57 | peho1706 | 4
Re:Rückfahr - Warntonlampe
Hallo,
der Einsatz solcher Warnton- Lampen sind nur bei Baufahrzeugen zugelassen.

es grüßt
Deckel-+
17.03.2012|00:14 | deckel | 5
Re:Rückfahr - Warntonlampe
Hallöchen,

ich hatte bei meinem Challenger Womo IN DIE RÜCKFAHRLEUCHTE
an die Rückfahrbirne einen zusätzlichen Piepser angeschlossen,
war damit auch beim TÜV, bei Kontrolle des Rückfahrlichtes
piepste diese, der TÜV-ler sagte: Gute Idee, sollten alle haben,
und Plakette wurde erteilt.

Das mit nur bei den Baufahrzeugen stimmt so nicht,
denn fast alle LKW und Busse habe einen Rückfahrpiepser.
Es grüßen - Brigitte und/bzw. oder Dieter.....mit BENIMAR MILEO 261 UNTERWEGS - WO MEIN WOMO IST - IST MEIN ZUHAUSE
-+
17.03.2012|11:21 | derwohni | 6
Re:Rückfahr - Warntonlampe
Hallo,
ich habe von einer Warnton- Glühbirne geschrieben und nicht von einen zusätzlichen Piepser. Die Warnton- Glühbirne ist nur für Baufahrzeuge zugelassen.
Die Warn- Birnen sind schon nervent auf einen Stellplatz.
mit Gruß
Deckel
-+
17.03.2012|12:08 | deckel | 7
Re:Rückfahr - Warntonlampe

Hmmm, ob hier tatsächlich §49a StVZO die verletzte Norm ist? Da bin ich mir nicht ganz sicher. Denn auch §55 StVZO gibt einen Hinweis:

Die "Einrichtungen für Schallzeichen" an Kraftfahrzeugen sind in §55 StVZO geregelt. Die ersten Absätze beschreiben hier letztlich die Hupe bzw das "Einsatzhorn" für Einsatzfahrzeuge, und in Absatz 4 heißt es schließlich:

Andere als die in den Absätzen 1 bis 3 beschriebenen Einrichtungen für Schallzeichen sowie Sirenen dürfen an Kraftfahrzeugen nicht angebracht sein.

Damit könnte das ganze auch schon hinfällig sein... Allerdings hinkt auch das ein wenig, weil es ja extra Park-Distanz-Controls gibt, die durch lautes Piepsen den Abstand zu einem Gegenstand signalisieren. Da muss es noch etwas in den Verwaltungsvorschriten zur StVZO geben...

Grüsse
der addi
keine url hier erlaubt
-+
17.03.2012|12:26 | fr33rid3r | 8
Re:Rückfahr - Warntonlampe
Und noch ein Hinweis bzw. Gedankengang von mir:

Die Betriebserlaubnis erlischt dann? Ich bin ein wenig skeptisch, ob das in jedem Falle so ist!

Denn dazu müsste ja gemäß § 19 StVZO eine der dort genannten Varianten erfüllt sein. Variante 1 schliesse ich direkt schonmal aus, weil die Fahrzeugart nicht geändert wird. Alternative 2, also die Gefährdungsvariante wäre meines Erachtens nur dann tangiert, wenn die Lampe tatsächlich schwächer ist und damit unter die vorgeschriebene Lichtstärke kommt. Dann könnte es z.B. in der Dunkelheit dazu kommen, dass ein rückwärtsfahrendes Fahrzeug nicht gesehen wird und es zum Unfall kommt.

Variante 3, die Umweltvariante, könnte auch zum Tragen kommen. Nämlich dann, wenn Schallemmissionen so laut sind, dass sie andere unzumutbar belästigen. Hier allerdings frage ich mich, was der Unterschied sein soll ggü. LKWs oder z.B. dem Müllauto mit Piepston. Oder gar einem Motorroller, der beim Blinken zusätzlich piepst!

...das Thema ist meiner Meinung nach nicht so leicht...

Grüsse
der addi

keine url hier erlaubt
-+
17.03.2012|13:00 | fr33rid3r | 9
Re:Re:Rückfahr - Warntonlampe
Hallo,
=) der Einsatz solcher Warnton- Lampen sind nur bei Baufahrzeugen zugelassen.
=)
=) es grüßt
=» Deckel

Dann ist mein Womo wohl ein Bagger! Der hat Serienmäßig einen Piepser. Na, dann gehe ich mal raus und klebe rot weiße Streifen auf die Ecken...

Gibt es eigentlich auch ein Stellplatzverzeichnis für Baufahrzeuge?

Tom
No races, just colors!
-+
17.03.2012|17:17 | stargo | 10
Re:Rückfahr - Warntonlampe
Hallo starko,


es Grüßt
Deckel
-+
18.03.2012|10:31 | deckel | 11
Re:Rückfahr - Warntonlampe
Hallo addi ,

mach es doch nicht so kompliziert. Es heißt beim Verkäufer zur Produktbeschreibung: Im Austausch gegen die normale Rückfahrlampe 21 Watt!

Und Rückfahrscheinwerfer werden im § 52a StVZO behandelt und dort ist nichts zu entnehmen, dass hierbei ein Ton zu hören sein darf.

«1» Der Rückfahrscheinwerfer ist eine Leuchte, die die Fahrbahn hinter und gegebenenfalls neben dem Fahrzeug ausleuchtet und anderen Verkehrsteilnehmern anzeigt, daß das Fahrzeug rückwärts fährt oder zu fahren beginnt.

Aber davon abgesehen, kauf doch das Teil einfach und montier es. Wird sich wahrscheinlich niemand dran stören. Und da lt. § 19, Absatz 2 StVZO die Betriebserlaubnis nur erlischt,

wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die

1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird


und dies ist bestimmt nicht der Fall, und so bist du doch auch auf der sicheren Seite. Was soll schon passieren? Im schlimmsten Fall die Aufforderung durch die Polizei, eine Originallampe wieder einzusetzen und evtl. eine gebührenpflichtige Verwarnung mit einer Mängelanzeige.
Es grüßt
Wolf
Leben und leben lassen!
-+
18.03.2012|20:14 | brawo | 12
Re:Rückfahr - Warntonlampe
Hallo Wolf ,
Einspruch !!!! Wollen wir diesen Unsinn wirklich? Jeder der morgens etwas früher losfährt nervt uns mit seinem Gepiepse. Die Dinger sind einfach lästig und unsinnig, jede Rueckwaertskamera ist für den Fahrer besser .
Auf den Packungen dieser Lampen steht klar: keine Zulassung das STVZo, reicht doch wohl oder ?

Gruesse auch ohne Gepiese
Viele Gruesse Ulli
dont worry, be happy
-+
18.03.2012|21:05 | gnauck | 13
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