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Technik und WoMo-Pflege
2012-03-18 | brawo
Re:Rückfahr - Warntonlampe
Hallo addi,

mach es doch nicht so kompliziert. Es heißt beim Verkäufer zur Produktbeschreibung: Im Austausch gegen die normale Rückfahrlampe 21 Watt!

Und Rückfahrscheinwerfer werden im § 52a StVZO behandelt und dort ist nichts zu entnehmen, dass hierbei ein Ton zu hören sein darf.

«1» Der Rückfahrscheinwerfer ist eine Leuchte, die die Fahrbahn hinter und gegebenenfalls neben dem Fahrzeug ausleuchtet und anderen Verkehrsteilnehmern anzeigt, daß das Fahrzeug rückwärts fährt oder zu fahren beginnt.

Aber davon abgesehen, kauf doch das Teil einfach und montier es. Wird sich wahrscheinlich niemand dran stören. Und da lt. § 19, Absatz 2 StVZO die Betriebserlaubnis nur erlischt,

wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die

1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird


und dies ist bestimmt nicht der Fall, und so bist du doch auch auf der sicheren Seite. Was soll schon passieren? Im schlimmsten Fall die Aufforderung durch die Polizei, eine Originallampe wieder einzusetzen und evtl. eine gebührenpflichtige Verwarnung mit einer Mängelanzeige.

Es grüs!st
Wolf
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