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Technik und WoMo-Pflege
2014-06-30 | garibaldi
Re:Re:Gasflaschen oder eingebauter Tank

=)
=) Was ist die Bedingung, dass aus einer Gastankflasche ein Gastank wird.
=)
=) Die Regeln für Flüssiggastanks in Freizeitfahrzeugen sind in der DIN EN 1949,
=) Festlegungen für die Installation von Flüssiggasanlagen in
=) bewohnbaren Freizeitfahrzeugen und zu Wohnzwecken in anderen
=) Fahrzeugen; Deutsche Fassung EN 1949:2011, beschrieben.

Die DIN EN 1949 beschreibt doch die Bedingungen nicht nur für Womos. Bestimmte Regeln daraus gelten eventuell für andere Bereiche (z.B. Mobilheime). Was wo genau gilt, geht aus Deinem Beitrag nicht hervor.
=)

=) Da steht unter anderem.
=) Anforderungen an den Flüssiggastank und dessen Ausrüstungsteile
=)
=) Neben anderen Anlagenteilen vom Tank aus ein
=» Rohrbruchventil,
vorhanden
=» Versorgungsventil,
vorhanden
=» Druckregeleinrichtung.
vorhanden
=» Die Druckregeleinrichtung muss unmittelbar nach dem handbetätigten Entnahmeventil eingebaut werden
ist der Fall
=) Der Gastank muss durch feste Rohre an die Gasanlage angeschlossen sein.
=) Da darf es keine Schläuche geben.
=)
=» Die Tankflaschen im Gaskasten sind mit Schläuchen angeschlossen.

Da sich der erste Schlauch hinter dem Druckregler befindet, ist er bereits Bestandteil der Gasanlage und somit davon nicht betroffen. So kann man es zumindest interpretieren. Sonst wäre es im Sinne dieser Norm widersinnig, dass man die normalen Tausch- oder sonstigen Flaschen mit Schläuchen anschließen darf.


=) Die Stahlbänder entscheiden nur ob man die Flasche an der Tankstelle füllen kann oder nicht.

Die Stahlbänder dienen ja gerade dazu, die Flasche ortsfest zu machen, insofern sind sie ganz entscheidend bei der Frage nach Tank oder Flasche. Der Hintergrund ist ja, dass man die Flasche nicht beim Befüllen schräg stellen und dadurch überfüllen kann.


=» Man könnte eine Tankflasche im Gaskasten auch fest verrohren. Dann erfüllt sie immer noch nicht die Bedingungen für einen Tank.


Inwiefern?
=)

=) Dann noch ein Punkt der viel gravierender ist.
=)
=) Ein Gastank muss so befestigt sein, dass in Längsrichtung die Gastankbefestigung 20 g und in Querrichtung 8 g aufnehmen können muss.
=» Danach wird wegen 2 Stahlbändern aus einer Flasche noch kein Tank.


Ob die Befestigung 20 g in Längs- und 8 g in Querrichtung aufnehmen kann, kann man so pauschal doch gar nicht feststellen. Das hängt doch von Materialstärken, Befestigungen etc. ab. Ich kann mir vorstellen, dass seriöse Anbieter wie Wynen etc. bei der Entwicklung der angebotenen Befestigungssysteme darauf ein Auge hatten und haben.
=)
=)

=) Das Befüllen ist eine andere Baustelle.
=) Das Befüllen hat mit den Regeln um das Womo nicht zu tun.
=) Das Befüllen wird in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
=) § 2 Abs.12 Nr. 3 beschrieben.
=) Demnach dürfen Treib- bzw. Brenngastanks, die mit dem Fahrzeug oder sonstiger ortsbeweglicher Betriebsanlage dauernd fest verbunden sind, volumetrisch befüllt werden
=)
=) Hierzu gibt es eine Information:
Link=)
=) Dort den Artikel
=) "Verbot des Betankens von ortsbeweglichen Druckgasbehältern (Betankbare Gasflaschen) / Hinweise für Tankstellenbetreiber"
=) herunterladen.


Im Sinne der Norm stellt die verlinkte Veröffentlichung der Gewerbeaufsicht Rheinland-Pfalz einen Irrtum der Behörde dar, denn es wird darin behauptet: "... dürfen an Autogastankstellen nur Treib- bzw. Brenngastanks, die mit dem Fahrzeug ... oder sonstiger ortsbeweglicher Betriebsanlage dauernd fest verbunden sind, volumetrisch befüllt werden. Dies ist bei den angesprochenen Tankflaschen zweifelsohne nicht gegeben."

Genau das ist der Haken: Die Gastankflaschen (wenn ordentlich befestigt) sind eben doch dauernd fest mit dem Fahrzeug verbunden. Insofern ist diese Verordung des Landes Rheinland-Pfalz irrelevant, wenn die Flasche mit dem Fahrzeug fest verbunden ist.

Schönen Gruss
Cornelius

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