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2016-08-09 | palstek
Ort in Schleswig-Holstein geht mit Staatsanwalt gegen Freisteher vor
In Schleswig-Holstein sind Freisteher äußerst unerwünscht . Man beruft sich dabei auf Paragraph 37 des Landesnaturschutzgesetzes , mit dem SH das Freistehen generell verbieten will. Ich kann ja verstehen, dass man das wilde Übernachten in Touristengebieten unter Kontrolle bekommen möchte, aber dann kann man auch für Klarheit sorgen und ein Schild aufstellen, finde ich. Grüsse Frank
Das kann man hier machen
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