Hallo Gesa, zusätzlich muss eine spezielle Wurmbehandlung 48 bis höchstens 120 Stunden vor Einreise erfolgen, mit Unterschrift des Tierarztes im Pass, samt Uhrzeitangabe. An der Grenze ist dann der Hund zu deklarieren. Bei und wurde de Pass sehr genau angeguckt, aber keine Bestätigung eingeschrieben, weshalb man auf die Deklaration verzichten könnte, sofern die Behandlung durchgeführt wurde. Ansonsten keine Einschränkungen. Whatsoever - Smile Gunda