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2017-02-27 | garibaldi
Re:Re:Rückgabe neues Womo nach einmaligen Nachbessern?

=) Auf Nachfrage beim Händler wurde mir ausgerichtet, daß das Fahrzeug keine Garantie mehr habe, weil es bereits 4 Jahre alt sei.
=) Ich habe also ein Lagerfahrzeug gekauft, das über keine Garantie verfügt.


So was Albernes habe ich noch nie gehört. Die Gewährleistung beginnt normalerweise mit der Übergabe eines Produkts an den Kunden. Sollte es eine Alterungsklausel geben, gilt die zwischen dem Hersteller und dem Händler, es sei denn, der Händler würde in den Kaufvertrag mit dem Kunden einen Gewährleistungsausschluss schreiben, was rechtlich ziemlich sicher gar nicht möglich wäre. Verkauft ein Händler so eine "veraltete" Ware, steht er voll in der Haftung, da kann er kaum raus. Dass in diesem Fall hier letztlich eine Wandlung (korrekt: Rücktritt) dabei rauskam ist demnach nur folgerichtig. Ist natürlich bei so hochwertigen Waren ein ziemliches Risiko, aber dafür gibt´s halt bei den Preisen normalerweise entsprechende Kalkulationsaufschläge.

Der einzige Ausweg für den Händler, der auf so einem "Ladenhüter" sitzt, wäre ein Privatverkauf. Der müsste dann natürlich entsprechend vertraglich abgesichert sein, am besten über einen Strohmann. Wer weiß, wie viele es da gibt ...

Um auf die eigentliche Frage zurück zu kommen: Wenn die Undichtigkeit mit einer Nachbesserung nicht behoben werden konnte, wäre es an der Zeit, sich juristischen Beistand zu sichern. Rein rechtlich dürfte einem Rücktritt vom Kaufvertrag nichts im Weg stehen.

Schönen Gruss
Cornelius

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