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2016-12-28 | hansjoerg
Wohnmobil parken, übernachten bzw. Campieren verboten.
Hallo zusammen!
Mich würde mal der Unterschied zwischen Wohnmobil parken, übernachten oder campieren interessieren und wie das von den Gemeinden bzw. Platzbetreibern ausgelegt wird. Kann ich, wenn das Womo geparkt ist darin übernachten, wenn ich keinerlei Anzeichen z.B. Einstiegstreppe, Unterlegkeile usw. zu erkennen gebe, oder ist das bei dem Hinweis "Camping verboten" tatsächlich nicht erlaubt?
Ich kann theoretisch ja auch im PKW übernachten, oder ist das auch verboten?
Daß keine Stühle herausgestellt werden dürfen ist mir natürlich klar.
Was mir oft mächtig stinkt ist die Meldepflicht auf manchen Plätzen.
Das Fahrzeugkennzeichen und Vorauskasse müsste doch als Daten reichen.
Wie siehts da rechtlich aus?
Danke für die Antworten!

En ällam isch b´schiss, bloß en dr Milch isch Wassr!
1 + + + E 11
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