Ich habe im Juni 2016 ein Wohnmobil gekauft. Am 20.06. wurde dieses im Internet als Neufahrzeug ausgewiesen. Am 21.06. habe ich den Kaufvertrag unterschrieben. Es wurde hier als Ausstellungsfahrzeug mit ca. 100 km Laufleistung erwähnt. Jetzt, bei einer Garantiearbeit, wird das Fahrzeug als Vorführfahrzeug im Werkstattauftrag angeführt. Ich vermute auch, da das Fahrzeug im Kaufvertag auch ca. 100 km ausweist, es sich um ein Vorführfahrzeug handelt. Ist ein Ausstellungsfahrzeug gleich wie ein Vorführfahrzeug? Oder kann ich vom Händler einen Nachlass fordern - weil arglistige Täuschung - ? Der Händler hat sich nicht geäußert. Vielen Dank für eine Antwort. freudejo 42