Es ist ja bekannt, daß ein Wohnmobil jederzeit und unbegrenzt am Straßenrand geparkt werden darf. Wie sieht es aber rechtlich aus, wenn das Womo sichtbar winterfest gemacht wurde und auf Auffahrkeilen bzw. auf heruntergedrehten Kurbelstützen mehrere Monate auf der Stelle steht? Ist dies nach der STVO eine widerrechtliche Nutzung des öffentlichen Verkehrsraumes? Wie verhält sich das mit der gefor- derten sofortigen Beweglichkeit des Womos? Möglicherweise wurde das Fahrzeug noch mit Unterlegkeilen gesichert, weil die Handbremse nicht angezogen wurde. Zudem befinden sich 2 Räder auf dem Bordstein, um Ansammlung von Regenwasser auf dem Dach zu vermeiden. Und wenn dann noch die Starterbatterie ausgebaut wurde, ist dann die geforderte Beweglichkeit gewahrt?