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2014-06-17 | womo66
Sommertips
Auszug aus dem heute in den news von mir veröffentlichten ADAC Tip, da am Ende etwas für Womofahrer steht und ich nicht weiss, ob jeder die News auf der Hauptseite liest...:

Auch wenn Fahrten in den Urlaub für Kinder meist langweilig sind - sie dürfen nicht im Wohnwagen oder Wohnmobil spielen. Auch in Wohnmobilen müssen alle Passagiere angeschnallt auf den Sitzen, bzw. im Kindersitz gesichert bleiben.

Wer sein Campingfahrzeug auf einer öffentlichen Straße abstellt, darf darin auch übernachten, sofern es nicht durch Schilder verboten ist. Eine einmalige Übernachtung im Wohnmobil oder Wohnwagen verstößt nicht gegen den Grundsatz des Gemeingebrauchs, wonach die Straße vorwiegend zum Zwecke des Verkehrs zu benutzen ist. Der Fahrer ist sogar verpflichtet, Fahrten in übermüdetem Zustand zu vermeiden. Der Gemeingebrauch wird jedoch überschritten, sobald das Parken campingähnlich wird, wenn zum Beispiel Tische und Stühle aufgestellt werden.


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Grüsse von Karin

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