Hallo Artur, Es gibt Gesetzte. Garantieansprüche und Gewährleistungen. Die Werkstatt ist verpflichtet den Mangel zu beheben. Deine Schilderung ist eindeutig ein "Mangel" Am Besten unterstützt vom Rechtschutz ADAC in die Werkstatt.... Ich verstehe nicht ganz, weshalb Du ein Teil gewechselt hast, das könnte Deine Gewährleistung aushebeln........... ???????????? !!!!!!!!!!!!!!!!!!! LG Horst