Lt.Art.164 der "Codice della Strada " muss u.a.auf dieser ansonsten vielfach beschriebenen Tafel eine Typengehehmigung des entspr. Ministeriums eingeprägt sein.Das wurde mir soeben auch von der Rechtsabtlg.des ADAC ( 089 - 76762423 )auch so bestätigt , allerdings mit dem Hinweis , dass es bisher keine Kenntnis von Ahndungen bei fehlender Kennzeichnung gibt . Es gibt aber diese Schilder guenstig auf dem dt.Markt ( siehe auch u.a. autoteilemann.de ) . Der ADAC Shop reagiert seit Tagen nicht auf Anfrage .Habe mir vorsichtshalber korrekte Schilder besorgt . Man weiss nie .