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Glück gehabt
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Glück gehabt
...hat der Verrückte, dass er im Rhein nicht ersoffen ist...

Randalierer pöbelt Camper an
Grüsse von Karin
meinwomo zeigt dir immer den passenden Platz
+
13.09.2016|12:51 | womo66 | 1
Re:Glück gehabt
Skurril! Aber was die Polizei da abgeliefert hat, war ja wohl ein Witz! Betrunkene Randalierer frei rumlaufen zu lassen, das kann ja wohl nicht sein.
Schönen Gruss
Cornelius
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13.09.2016|17:58 | garibaldi | 2
Re:Glück gehabt
Habs nur überflgen, aber was ich nicht raff...oben reden sie von ASYLBEWERBERN und am Ende dann die Frage, ob der Deutsche für den Schaden aufkommen muß?????
Damit kann ja wohl nicht der Womobeseitzer gemeint sein, denn warum sollte für den Einsatz zahelen, wenn die Polizei nen Irren aus dem Rhein zieht???
Oder beantragen heute schon Deutsche Asyl in Deutschland ???? :)
Grüsse von Karin
meinwomo zeigt dir immer den passenden Platz
-+
13.09.2016|20:24 | womo66 | 3
Re:Glück gehabt
Ja, so ist die Presse, total unglaubwürdig. Der Pressebericht der Kölner Polizei liest sich ganz anders. Nach dem Pressebericht hat die Polizei richtig gehandelt, eine andere Vorgehensweise wäre in meinen Augen rechtswidrig gewesen.
Es grüßt
Wolf
Leben und leben lassen!
-+
13.09.2016|21:25 | brawo | 4
Re:Re:Glück gehabt

=) Oder beantragen heute schon Deutsche Asyl in Deutschland ???? :)


In einem ausführlicheren Bericht war von einer gemischten Gruppe aus Deutschen und Asylbewerbern die Rede.

Zu den Berichten der Kölner Polizei sag ich jetzt mal nix...
Grüsse
Frank
-+
14.09.2016|18:51 | palstek | 5
Re:Re:Glück gehabt
Ja, so ist die Presse, total unglaubwürdig. Der Pressebericht der Kölner Polizei liest sich ganz anders. Nach dem Pressebericht hat die Polizei richtig gehandelt, eine andere Vorgehensweise wäre in meinen Augen rechtswidrig gewesen.


Entschuldige, aber dem kann ich nicht folgen. Die Beamten hätten den/ die Täter sicher schon beim ersten Einsatz in Gewahrsam nehmen können, denn schon da hätten sie die "dringend notwendige Ausnüchterung" erkennen müssen. Wenn es sich bei dem Haupttäter, wie beschrieben, um einen polizeibekannten Randalierer handelt, hätten sie zudem zur Gefahrenabwehr so handeln müssen. Ein Teil der entstandenen Schäden und vor allem die erfolgte Körperverletzung hätten so vermieden werden können, ohne irgendwelche Rechtsnormen zu verletzen.
Schönen Gruss
Cornelius
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15.09.2016|10:25 | garibaldi | 6
Re:Re:Re:Glück gehabt
Entschuldige, aber dem kann ich nicht folgen. Die Beamten hätten den/ die Täter sicher schon beim ersten Einsatz in Gewahrsam nehmen können, denn schon da hätten sie die "dringend notwendige Ausnüchterung" erkennen müssen. Wenn es sich bei dem Haupttäter, wie beschrieben, um einen polizeibekannten Randalierer handelt, hätten sie zudem zur Gefahrenabwehr so handeln müssen. Ein Teil der entstandenen Schäden und vor allem die erfolgte Körperverletzung hätten so vermieden werden können, ohne irgendwelche Rechtsnormen zu verletzen.


Kann dir leider nicht zustimmen. Die Polizei ist an viele Gesetze gebunden, u.a. auch an das Polizeiaufgabengesetz, in dem es im Abschnitt 1, Artikel 4, beim Grundsatz der Verhältnismäßigkeit heißt:

Von mehreren möglichen und geeigneten Maßnahmen hat die Polizei diejenige zu treffen, die den einzelnen und die Allgemeinheit am wenigsten beeinträchtigt.

Ein Platzverweis ist in solchen Fällen in der Regel immer die erste Möglichkeit, aber davon abgesehen, wir waren nicht vor Ort und können somit zur festgestellten Situation durch den Polizeibeamten nur Vermutungen anstellen und das ist nicht hilfreich.
Es grüßt
Wolf
Leben und leben lassen!
-+
15.09.2016|11:21 | brawo | 7
Re:Glück gehabt
Zitat aus dem von Dir verlinkten Pressebericht der Polizei:
"Zur Durchsetzung des bereits erteilten Platzverweises und zur dringend notwendigen Ausnüchterung brachten die Uniformierten den Täter in das Polizeigewahrsam."

War die dringend notwendige Ausnüchterung vorher noch nicht notwendig? Durch den Verzicht auf die sofortige Ingewahrsamnahme haben die Polizisten doch gerade dazu beigetragen, dass die Allgemeinheit mehr als notwendig beeinträchtigt wurde.

Aber "wir waren nicht vor Ort und können somit zur festgestellten Situation durch den Polizeibeamten nur Vermutungen anstellen". Da hast Du natürlich recht. Fragen bleiben trotzdem. Letztlich lag wohl eine Fehleinschätzung seitens der beteiligten Beamten vor. Nobody is perfect ... natürlich stellen sich da Haftungsfragen.
Schönen Gruss
Cornelius
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15.09.2016|14:47 | garibaldi | 8
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