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FORUM 334491
Moin Moin + Grüss Gott
2014-10-02 | schneemann
Re:Frischling
"Gewährleistungsansprüche" sind gesetzlich geregelt und können nicht per Kaufvertrag ausgehebelt werden. "Garantieleistungen" sind anders zu bewerten.


Aus dieser Welt kommt keiner lebend raus.
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