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FORUM 334491 |
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Moin Moin + Grüss Gott |
2014-10-02 | schneemann |
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Re:Frischling |
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"Gewährleistungsansprüche" sind gesetzlich geregelt und können nicht per Kaufvertrag ausgehebelt werden. "Garantieleistungen" sind anders zu bewerten.
Aus dieser Welt kommt keiner lebend raus. |
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