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2015-01-19 | fletcher
Parken von Wohnmobilen in Wohngebieten mit schmaler Straßen-breite.


Häufig werden Wohnmobile wohnsitznah in Anliegerstraßen von Wohngebieten geparkt.
In gutem Glauben rechtlich korrekt zu handeln, tat ich auch so, bis mich die Polizei eines besseren belehrte.
Mit Metermaß wurde die verbleibende Durchfahrtbreite von 2,90 M vermessen. Ich erhielt die Auflage mein Fahrzeug sofort zu entfernen, obwohl es sich um das Ende einer Stichstraße handelt und ich vorletzter Anwohner bin. Also nur geringer Anliegerverkehr.
Argument der Polizei!
„ Eine Durchfahrtbreite von 3,10M ist vorgeschrieben und einzuhalten.“
Mein Einwand, dass auf Straßen mit abgerundeten und tiefer gelegten Bordsteinen in Wohngebiets-Straßen das befahren des Gehweges im Ausweichverkehr rechtlich korrektt sei, wurde vehement verneint.
Dennoch bin ich der Meinung, dass in Wohngebietsstraßen abgerundete Bordsteine auf Grund der geringeren Fahrbahnbreite tiefer verlegt werden, um ein Vorbeifahren mit einer Radseite auf dem Gehweg zu erlauben.

Gruß
Fletcher
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