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FORUM 328039
Technik und WoMo-Pflege
2011-09-29 | mb711
Reservekanister
Da es zu Reservekanistern im privat genutztem Kfz unterschiedliche Meinungen gibt will ich hier "kurz" auf die Rechtslage eingehen.
Das ADR sagt folgendes: Zu 1. Nach Ziffer 1. 1.1.3.1 - Freistellungen in Zusammenhang mit der Art der Beförderungsdurchführung - gelten die Vorschriften des ADR nicht für:
a) Beförderungen gefährlicher Güter, die von Privatpersonen durchgeführt werden, sofern diese Güter einzelhandelsgerecht abgepackt sind und für den persönlichen oder häuslichen Gebrauch oder für Freizeit und Sport bestimmt sind...
Das bedeutet das bei einem rein privatem Transport die STVO (unter anderem § 22 und § 23) greift.
Daraus ergibt sich das als Minimum die Anforderungen an die Ladungssicherung und an die Verpackung zu erfüllen sind, nach den gefahrgutrechtlichen Vorschriften dürfen Fässer oder Kanister aus Kunststoff höchstens 5 Jahre lang als Verpackung für Gefahrgüter wie Kraftstoff genutzt werden.
Um ein Bußgeld zu vermeiden müssen also Reservekanister aus Kunststoff(!!) nach 5 Jahren entsorgt werden.
Hierbei ist auch an die Kanister für das beliebte Stromaggregat zu denken.
Dies kann umgangen werden indem Kanister aus Metall genutzt werden.
Für die Interessierten: ADR heißt "Accord européen relatif au transport international des marchandises Dangereuses par Route, Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße"
1 + + + E 9
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