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2017-09-27 | garibaldi
Re:Kfz Kennzeichen auf Fotos
Das von Dir zitierte Urteil ist in der Hinsicht nicht klar und eindeutig, und genau deshalb besteht eben doch ein gewisses, wenn auch zugegebenermaßen sehr geringes Restrisiko, denn es ist nicht klar definiert, welche "weiteren Umstände" erfüllt sein müssen, es wird nur 1 Beispiel gegeben.

Machen wir ein konkreteres Beispiel: Person A ist mit ihrem Fahrzeug zu einer bestimmten Zeit an einem bestimmten Ort, was aber Person B, die sowohl die Person A als auch deren Fahrzeug kennt, auf gar keinen Fall wissen darf, aus welchen Gründen auch immer. Was passiert dann, wenn ein Bild mit dem Fahrzeug mit eindeutiger Zuordnung zu einem Ort veröffentlicht wird, sodass Person B dies unter Umständen sieht oder von Dritten darauf hingewiesen wird, die vielleicht auch Person A und deren Fahrzeug kennen? Wenn einer der beteiligten Personen daraus ein Schaden entsteht, kann sie gegen alle klagen, die an der Veröffentlichung beteiligt waren, und zwar mit Recht. Vorbeugend könnte Person A aber auch rechtliche Schritte einleiten, um eine Veröffentlichung solcher Bilder zu unterbinden. In diesem Fall würde das "Recht auf informationelle Selbstbestimmung" vermutlich schon zum Tragen kommen, denn dessen Zweck ist es ja, die Person vor einem Missbrauch zu schützen.

Man sieht, es kommt nicht darauf an, was ein Gericht in einem ganz bestimmten, konkreten Fall dazu festgestellt hat, sondern auf die Umstände. Da liegt das Risiko: dass man solche Umstände nicht vorhersehen oder erwarten kann, sie können aber trotzdem eintreten.

Schönen Gruss
Cornelius

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