Europas umfangreichstes Wohnmobil-Portal
Über 15 Jahre Erfahrung und Qualität
von Wohnmobilfahrern für Wohnmobilfahrer
Kfz Kennzeichen auf Fotos
Ab Anfang zeigen
Re:Kfz Kennzeichen auf Fotos
Na das hast du aber richtig missverstanden.
Natürlich werde ich die Kennzeichen mit der Bildverarbeitung abdecken. ☺
Grüsse von unterwegs in Spanien
Martin🙂

-+
27.09.2017|14:30 | kallmi | 9
Re:Re:Re:Kfz Kennzeichen auf Fotos
Darf ich einfach mal den letzten Satz Deiner zweiten Quelle zitieren? Bitte: ·Zur Beantwortung der Frage, ob man Bilder mit erkennbarem Autokennzeichen veröffentlichen und verbreiten darf, ist eine Entscheidung im Einzelfall unumgänglich und sollte im Zweifel von einem Rechtsanwalt beantwortet werden.·

Selbstverständlich darfst du, aber die Aussage eines Rechtsanwalts in diesem Fall zu zitieren bringt nichts, denn er möchte natürlich Klienten gewinnen. Entscheidend ist das im ersten Link lesbare Urteil des Landgerichts Kassel und der Text des ganz oben angeführten Leitsatzes, wo zu lesen ist:

1. Die Veröffentlichung eines KfZ-Kennzeichens auf einer Webseite verletzt den betreffenden Fahrzeuginhaber nicht in seinem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht. Dies wäre nur bei Vorliegen weiterer Umstände der Fall , z.B. wenn die Informationen mit einem Aufruf veröffentlicht würden, den PKW zu beschädigen.

2. Es liegt auch keine Datenschutzverletzung vor, da keine automatisierte Verarbeitung iSd. § 1. Abs.2 Nr.3 BDSG gegeben ist.


Daraus ist zu schließen und das unterstelle ich, dass kein einziges zu uns ins Portal gesendete Bild diese Voraussetzungen für einen Verstoß erfüllt.

Da wohl kaum einer vor Hochladen eines Fotos hier einen Rechtsanwalt zu Rate ziehen wird, ist man nur 100% auf der sicheren Seite, wenn man keine erkennbaren Kennzeichen hochlädt.

Hier braucht niemand einen Rechtsanwalt zu befragen, weil, wie oben bereits erwähnt, kein einziges Bild ins Portal gesendet wurde, bei dem durch diese Veröffentlichung des KfZ-Kennzeichens bei uns im Portal der betreffende Fahrzeuginhaber in seinem “Allgemeinen Persönlichkeitsrecht“ verletzt wurde. Dies wäre nur bei Vorliegen weiterer Umstände der Fall gewesen, z.B. wenn die Informationen mit einem Aufruf veröffentlicht würden, den PKW zu beschädigen.

Dass dies auch in Zukunft so bleibt, darauf werden die für das Forum und die Bilder zuständigen Moderatoren auch weiterhin achten.

Vor allem aber dient dies auch dem Schutz des Portals, denn wenn es wegen sowas zu einem Rechtsstreit käme, wäre das Portal haftbar. Das will wohl keiner, oder?

In diesem Fall besteht für das Portal nach meinem Rechtsverständnis und aufgrund des im Link angeführten Urteils nicht die geringste Gefahr.
Aber davon abgesehen, wie sollte man tausende von Bildern mit leserlichen amtlichen Kennzeichen löschen? Für mich ein Ding der Unmöglichkeit, aber, wie schon geschrieben, ist dies aufgrund des Urteils, und davon müssen wir ausgehen, auch gar nicht notwendig.

Außerdem ist, wie Birgit postete, nur wichtig, dass Bilder, auf denen das amtliche Kennzeichen zu sehen ist, nicht in Reisebücher gelangen und dies wird durch die entsprechende Benotung gewährleistet.
Es grüßt
Wolf
Leben und leben lassen!
-+
27.09.2017|15:00 | brawo | 10
Re:Kfz Kennzeichen auf Fotos
Das von Dir zitierte Urteil ist in der Hinsicht nicht klar und eindeutig, und genau deshalb besteht eben doch ein gewisses, wenn auch zugegebenermaßen sehr geringes Restrisiko, denn es ist nicht klar definiert, welche "weiteren Umstände" erfüllt sein müssen, es wird nur 1 Beispiel gegeben.

Machen wir ein konkreteres Beispiel: Person A ist mit ihrem Fahrzeug zu einer bestimmten Zeit an einem bestimmten Ort, was aber Person B, die sowohl die Person A als auch deren Fahrzeug kennt, auf gar keinen Fall wissen darf, aus welchen Gründen auch immer. Was passiert dann, wenn ein Bild mit dem Fahrzeug mit eindeutiger Zuordnung zu einem Ort veröffentlicht wird, sodass Person B dies unter Umständen sieht oder von Dritten darauf hingewiesen wird, die vielleicht auch Person A und deren Fahrzeug kennen? Wenn einer der beteiligten Personen daraus ein Schaden entsteht, kann sie gegen alle klagen, die an der Veröffentlichung beteiligt waren, und zwar mit Recht. Vorbeugend könnte Person A aber auch rechtliche Schritte einleiten, um eine Veröffentlichung solcher Bilder zu unterbinden. In diesem Fall würde das "Recht auf informationelle Selbstbestimmung" vermutlich schon zum Tragen kommen, denn dessen Zweck ist es ja, die Person vor einem Missbrauch zu schützen.

Man sieht, es kommt nicht darauf an, was ein Gericht in einem ganz bestimmten, konkreten Fall dazu festgestellt hat, sondern auf die Umstände. Da liegt das Risiko: dass man solche Umstände nicht vorhersehen oder erwarten kann, sie können aber trotzdem eintreten.
Schönen Gruss
Cornelius
Der Weg ist das Ziel.
Kunst ist, das Schöne in den Dingen zu sehen.
Liberté - Egalité - Fraternité !!!
-+
27.09.2017|18:23 | garibaldi | 11
Re:Kfz Kennzeichen auf Fotos
Das von Dir zitierte Urteil ist in der Hinsicht nicht klar und eindeutig, und genau deshalb besteht eben doch ein gewisses, wenn auch zugegebenermaßen sehr geringes Restrisiko, denn es ist nicht klar definiert, welche ·weiteren Umstände· erfüllt sein müssen, es wird nur 1 Beispiel gegeben.

Für mich ist dieses Urteil klar und eindeutig, wobei ich auf dein konstruiertes Beispiel nicht näher eingehen möchte. In der Begründung des Urteils ist für mich alles klar dargelegt.

Man sieht, es kommt nicht darauf an, was ein Gericht in einem ganz bestimmten, konkreten Fall dazu festgestellt hat, sondern auf die Umstände. Da liegt das Risiko: dass man solche Umstände nicht vorhersehen oder erwarten kann, sie können aber trotzdem eintreten.

Ja, aber diese möglichen Umstände sind für mich und auch aus meiner Sicht für das Portal kein Problem und Risiko. Von mir ist zu diesem Thema hier im Thread nun alles gesagt.
Es grüßt
Wolf
Leben und leben lassen!
-+
27.09.2017|18:57 | brawo | 12
Re:Re:Kfz Kennzeichen auf Fotos

=» Für mich ist dieses Urteil klar und eindeutig, wobei ich auf dein konstruiertes Beispiel nicht näher eingehen möchte. In der Begründung des Urteils ist für mich alles klar dargelegt.


Klar dargelegt nur in Bezug auf diesen einen speziellen Fall! Zu jedem anderen denkbaren oder vorstellbaren Fall sagt das Urteil absolut nichts aus.
=)
Man sieht, es kommt nicht darauf an, was ein Gericht in einem ganz bestimmten, konkreten Fall dazu festgestellt hat, sondern auf die Umstände. Da liegt das Risiko: dass man solche Umstände nicht vorhersehen oder erwarten kann, sie können aber trotzdem eintreten.
=)
=) Ja, aber diese möglichen Umstände sind für mich und auch aus meiner Sicht für das Portal kein Problem und Risiko. Von mir ist zu diesem Thema hier im Thread nun alles gesagt.


Der entscheidende Satz in der Urteilsbegründung lautet: "Ob eine Verletzung des durch die §§ 823 Abs. 1, 1004 BGB geschützten allgemeinen Persönlichkeitsrechts vorliegt, ist jeweils anhand des zu beurteilenden Einzelfalls festzustellen. Denn wegen der Eigenheiten des Persönlichkeitsrechts als eines Rahmenrechts liegt seine Reichweite nicht absolut fest, sondern muss grundsätzlich erst durch eine Güterabwägung mit den schutzwürdigen Interessen der anderen Seite ermittelt werden.

Das heißt eindeutig, dass es keine Eindeutigkeit gibt und somit immer ein Restrisiko besteht, weshalb man auf die Veröffentlichung von Fotos mit lesbaren Autokennzeichen grundsätzlich verzichten sollte. Da beißt die Maus keinen Faden ab. Schließlich kann kein Mensch vorhersehen, welche besonderen Umstände in so einem Fall auftreten könnten, mein konstruiertes Beispiel ist ja nur eine von sehr vielen denkbaren Möglichkeiten. Nix für ungut, Wolf, aber etwas, was man gar nicht kennt und erst recht nicht kalkulieren kann, als "kein Problem" zu bezeichnen, ist das nicht ein kleines bisschen leichtsinnig? Schlimmstenfalls könnte es hier zu Forderungen in beträchtlichen Größenordnungen kommen. Ist es gemesssen an dem Risiko wirklich so unzumutbar, die Kennzeichen fremder Fahrzeuge auf zu veröffentlichenden Fotos unkenntlich zu machen?
Schönen Gruss
Cornelius
Der Weg ist das Ziel.
Kunst ist, das Schöne in den Dingen zu sehen.
Liberté - Egalité - Fraternité !!!
-+
28.09.2017|12:10 | garibaldi | 13
Re:Re:Kfz Kennzeichen auf Fotos
Okay, ist deine Meinung, ich habe eine andere und dabei sollten wir es belassen.
Es grüßt
Wolf
Leben und leben lassen!
-
28.09.2017|12:29 | brawo | 14
Ende zeigen
Themenliste
Copyright © 2023 - meinwomobuch.com
aufgelistet in der Wohnmobil Stellplatz Datenbank von meinwomo