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2011-05-23 | garibaldi
Re:es brodelt auch
Der Lissabon-Vertrag hebt ja nicht das Grundgesetz auf, oder? Insofern kommt er nur da zum Tragen, wo er mit den Verfassungen der einzelnen Mitgliedsstaaten übereinstimmt. Ansonsten gelten die jeweiligen Verfassungen weiter. Jedes Mitgliedsland hat die Möglichkeit, in seinen Anforderungen an Rechtsstaatlichkeit und so weiter über den Vertrag hinaus zu gehen.

Schönen Gruss
Cornelius

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