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Reisen mit Betäubungsmitteln
Ergänzend zu dem hilfreichen Hinweis von debrequ (ADAC Medikamentenliste) möchte ich Reisenden, die mit Betäubungsmitteln behandelt werden, bei grenzüberschreitenden Touren innerhalb Europas zur Mitnahme des "Formulars für Reisen in die Staaten des Schengener Abkommens" raten (Download bei https://www.bfarm.de/DE/Service/Formulare/functions/Bundesopiumstelle/BtM/_node.html;jsessionid=E82C558A9405142198CB20E818B43055.1_cid354) Hierauf bescheinigt der behandelnde Arzt die Notwendigkeit der Mitnahme des Medikamentes. Die zuständige Behörde (z.B. das Gesundheitsamt)setzt gegen eine Gebühr seinen Stempel unter das Dokument.