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FORUM 363728
Technik und WoMo-Pflege
2019-06-26 | brawo
TÜV Plaketten
Ein anderes Thema ist die Verfolgung der Urkundenfälschung. Da könnten bzw. müssten, wenn alles mit rechten Dingen zugeht, die ausländischen Ermittlungsbehörden wohl die deutschen Behörden informieren und ggf. Beweismittel zur Verfügung stellen. Ob das so passiert, weiß ich zwar nicht, ich würde es mir aber wünschen.

Ich bin in meinem ersten Posting auch davon ausgegangen, dass die deutschen Behörden verständigt werden, aber nach neuerlichen Überlegungen ist dies wahrscheinlich gar nicht notwendig.

Gehen wir davon aus, dass die falsche Plakette in Deutschland hergestellt wurde, dann wäre, wie schon von mir geschrieben, die Tat in Deutschland begangen worden und somit die deutschen Behörden erst einmal zuständig.

Ohne es zu wissen gehe ich nun davon aus, dass es auch in Frankreich ein Gesetz zur Urkundenfälschung gibt und dieses wahrscheinlich inhaltlich genauso lautet wie die deutsche Urkundenfälschung. Wenn dem so ist, würde der deutsche Staatsbürger in Frankreich eine Straftat begehen, da er eine gefälschte Plakette in Frankreich in Gebrauch hatte.

Und da die Franzosen meines Wissens bei der Bestrafung nicht so zimperlich sind wie wir, dürfte die Bestrafung um einiges höher ausfallen als bei uns.

Es grüs!st
Wolf
Leben und leben lassen!
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