Eine Garantie gibt es in aller Regel überhaupt nicht. Die Zwei Jahre "Garantie" sind wahrscheinlich kein Entgegenkommen der Händler, sondern die ganz normale gesetzliche Gewährleistungspflicht (Sachmängelhaftung). Die gilt allerdings auch in Frankreich. Bei Batterien ist das natürlich problematisch, denn man wird kaum nachweisen können, dass eine Batterie nicht durch unsachgemäße Handhabung oder sonstige Fehler am Fahrzeug vorzeitig ihren Geist aufgegeben hat. Moderne Fahrzeuge verbrauchen ja sowieso ständig Strom, die sollte man möglichst nicht längere Zeit stehen lassen, ohne nachzuladen. Auch bei alten Fahrzeugen gibt es das. Von daher würde ich auch den deutschen Händlern da nicht so ohne Weiteres über den Weg trauen, zumal die Beweislast nach sechs Monaten auf den Käufer übergeht, das heißt, Du müsstest beweisen, dass die Batterie von Anfang an fehlerhaft war.
Schönen Gruss Cornelius
Der Weg ist das Ziel. Kunst ist, das Schöne in den Dingen zu sehen. Liberté - Egalité - Fraternité !!!