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Gleicher als gleich
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Gleicher als gleich
Ob da doch noch der Promibonus gegriffen hat , mal wieder einer gleicher war als gleich?

Merke: Recht bekommt, wer einen Superanwalt bezahlen kann.....
Grüsse von Karin
meinwomo zeigt dir immer den passenden Platz
20.03.2011|16:39 | womo66 | 1
Re:Gleicher als gleich
Ob da doch noch der Promibonus gegriffen hat , mal wieder einer gleicher war als gleich?
=)
=) Merke: Recht bekommt, wer einen Superanwalt bezahlen kann.....



Falsch, recht bekommt wer sich wehrt, und dieser Anwalt mit seinem Gutachter ist jeden Cent wert, ich hätte gerne die Adresse.
Es grüßt der Ralph

Nur wer mir schonmal in die Augen gesehen hat kennt mich ...
20.03.2011|18:57 | pilote600 | 2
Re:Gleicher als gleich
Wer vor ein deutsches Gericht geht bekommt ein Urteil, aber noch lange nicht Recht.

20.03.2011|20:14 | kattzoff | 3
Re:Re:Gleicher als gleich
Wer vor ein deutsches Gericht geht bekommt ein Urteil, aber noch lange nicht Recht.


DAS kann ich nur unterschreiben!!!
Grüsse von Karin
meinwomo zeigt dir immer den passenden Platz
21.03.2011|08:19 | womo66 | 4
Re:Gleicher als gleich
Bei 163 km/h legt das Fahrzeug in 1 Sekunde gut 45 m zurück, bei 80 km/h 22 m. Wie wird denn da gemessen, dass 1, 5 m eine so große Rolle spielen? Wäre mal ´ne Frage an den Fachmann ...
Schönen Gruss
Cornelius
Der Weg ist das Ziel.
Kunst ist, das Schöne in den Dingen zu sehen.
Liberté - Egalité - Fraternité !!!
21.03.2011|14:10 | garibaldi | 5
Re:Gleicher als gleich
Hallo Mädels und Jungs !
Richtig verstanden habe ich es nicht was es mit dem 1, 50 m auf sich hat. Doch in Deutschland gilt auch : "im Zweifel für den Angeklagten " und das finde ich absolut korrekt.
Gruss Michael
21.03.2011|14:41 | michael43 | 6
Re:Re:Gleicher als gleich
Hallo Mädels und Jungs !
=) Richtig verstanden habe ich es nicht was es mit dem 1, 50 m auf sich hat. Doch in Deutschland gilt auch : "im Zweifel für den Angeklagten " und das finde ich absolut korrekt.
=» Gruss Michael


Das dürfte klar sein. Deswegen hätte ich gerne gewusst, was es mit den 1, 50 auf sich hat. Aus ein paar gurgelseiten und wikipedia habe ich keine Antwort filtern können.
Schönen Gruss
Cornelius
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21.03.2011|16:24 | garibaldi | 7
Re:Re:Re:Gleicher als gleich
Hallo Mädels und Jungs !
=) =) Richtig verstanden habe ich es nicht was es mit dem 1, 50 m auf sich hat. Doch in Deutschland gilt auch : "im Zweifel für den Angeklagten " und das finde ich absolut korrekt.
=» =» Gruss Michael

=)
=) Das dürfte klar sein. Deswegen hätte ich gerne gewusst, was es mit den 1, 50 auf sich hat. Aus ein paar gurgelseiten und wikipedia habe ich keine Antwort filtern können.


Ohne Fachmann zu sein ( alles was ich dazu nun schreibe ist zum einen erfahrungen mit Weitenmessystemen und messsystemen im Generellen) ....

jedes Messgerät hat einen Bezug, genau an diesem bezug ist die Messung so koreekt wie gefordert und technisch möglich (darum auch der generelle km/h abzug). davor und dahinter ist der fehler halt unbestimmt anders.

Gleiches Beispiel sind die Wetterstationen, die messen auch nur dann richtig, wenn die Höhe über normal 0 richtig eingestellt ist.
Oder der Tacho am Fahrrad, stellt man die falsche Reifengröße aus, so zeigt auch der beste Tacho nicht das richtige ergebniss.
Oder, da ja hier auch viele ehemalige und noch aktive Seebären unterwegs sind, wenn man sich mal an die Anfänge der GPS Sache erinnert, so war auch hier z.B. die Geschwindigkeitsmessung erst dann möglich oder aussagekräfftig wenn man genügend Sattteliten empfangen hatte.
Fazit, ein falsch eingestelltes Messgerät garantiert keine 100% genaue Messung.
Es grüßt der Ralph

Nur wer mir schonmal in die Augen gesehen hat kennt mich ...
22.03.2011|14:25 | pilote600 | 8
Re:Gleicher als gleich
Hallo Ralph !
Danke für Deine Erklärung. Wie kommt aber die Zahl 1, 50m zustande und woher weiß der Anwalt dieses Maß?
Gruss Michael
22.03.2011|16:42 | michael43 | 9
Re:Gleicher als gleich
Könnte ja sein, dass man diese 1, 5 m auf der Aufzeichnung erkennen konnte, keine Ahnung. Was mich interessieren würde ist die Frage, ob das Messergebnis doppelt so hoch ausfallen kann, wenn das Fahrzeug zum Zeitpunkt des Messbeginns 1, 5 m von der Markierung für den Messbeginn entfernt war. Wenn ich das richtig verstehe, erfolgt die Geschwindigkeitsmessung ja durch zwei Messimpulse, bei denen die Differenz der Entfernung zum Messgerät gemessen wird. Dadurch, dass die Messung schräg zum Fahrbahnverlauf stattfindet, gibt es dann eine Abweichung. Wie groß diese Abweichung sein kann, müsste sich aber errechnen lassen. Das Messgerät wird ja einen festen Takt für die Messung haben. Also hat nur der Winkel nicht mit der Voreinstellung übereingestimmt. Demnach wäre die Frage: Wie stark war diese Winkel-Abweichung und wie stark wirkt sich das auf das Messergebnis aus. Je großer die Abweichung, desto falscher die Messung.
Schönen Gruss
Cornelius
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22.03.2011|17:25 | garibaldi | 10
Re:Gleicher als gleich
Hallo zusammen,

es ist total unerheblich wie groß oder klein die abweichung war, vermutlich nix bis wenig, aber sie ist halt nicht "normgerecht", somit unbrauchbar.

Wenn dich ein Polizist kontolliert und stellt fest dass du anstatt der "erlaubten" 0, 5 Promill nur 0, 4 hast passiert dir nix, hast du die 0, 5 wirst du bestraft, ungeachtet welchen Unterschied das in deiner Fahrtauglichkeit macht.
Es grüßt der Ralph

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24.03.2011|07:30 | pilote600 | 11
Re:Re:Gleicher als gleich
Hallo zusammen,
=)
=) es ist total unerheblich wie groß oder klein die abweichung war, vermutlich nix bis wenig, aber sie ist halt nicht "normgerecht", somit unbrauchbar.
=)
=) Wenn dich ein Polizist kontolliert und stellt fest dass du anstatt der "erlaubten" 0, 5 Promill nur 0, 4 hast passiert dir nix, hast du die 0, 5 wirst du bestraft, ungeachtet welchen Unterschied das in deiner Fahrtauglichkeit macht.


Tja, das sind so Spitzfindigkeiten, an denen man manchmal verzweifeln möchte. Ob die Messung normgerecht war oder nicht dürfte eigentlich keine Rolle spielen, wenn der technische Nachweis der Überschreitung erbracht wird, mit welchen Mitteln auch immer.
Schönen Gruss
Cornelius
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24.03.2011|12:25 | garibaldi | 12
Re:Gleicher als gleich
Eben nicht, und das ist auch gut so! Dazu sind Normen und Co da, um ein repruduzierbares Ergebniss zu erzielen.
Es grüßt der Ralph

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24.03.2011|18:06 | pilote600 | 13
Re:Gleicher als gleich
Na da wäre ich aber vorsichtig. Fragwürdig werden Normen ja wohl, wenn sie unbestreitbare Tatsachen ignorieren. Deshalb braucht man ja unabhängige Gerichte und vor allem den Ermessensspielraum, der jedem Richter zusteht. Man kann eben mit Normen niemals jeden konkreten Einzelfall sinnvoll reglementieren und bewerten.
Schönen Gruss
Cornelius
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25.03.2011|09:36 | garibaldi | 14
Re:Gleicher als gleich
Cornelius, wenn der Hersteller sagt dass ein Messgerät so und so aufzubauen ist um die Gewärleisteten Ergebnisse zu bringen dann hat man das so zu machen. Macht man das nicht so gibt es eben keine Aussage ob die Messwerte so genau sind .

Ist ja auch z.B. bei unseren Absorbern so, da steht in den BA dass man nicht über 7° schräg stehen darf. solange hat der KS seinen Dienst zu tun, macht er es nicht haben wir das Recht zu meckern. Denoch habe ich selbst schon erlebt dass der KS auch bei 10° noch kühlt, hätte er diesn nicht gemacht hätte ich denoch keinen Grund gehabt zu meckern.
Es grüßt der Ralph

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26.03.2011|15:35 | pilote600 | 15
Re:Gleicher als gleich
Ein Radarmessgerät mit einem Kühlschrank zu vergleichen ist aber schon sehr weit hergeholt. Außerdem geht es ja nicht um irgendwelche Funktionsgarantien, sondern um schlichte Physik. Funktioniert hat das Messgerät ja offensichtlich, es hat lediglich eine Messungenauigkeit wegen eines abweichenden Messpunkts gegeben. Die Frage ist nach wie vor, wie stark das Messergebnis auf Grund dieser Fehlstellung maximal von den tatsächlichen Gegebenheiten abgewichen sein kann. Wegen dieser Ungenauigkeit von vorn herein zu behaupten, eine konkrete Aussage zur tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeit sei nicht möglich, ist nach den Gesetzen der Physik schlicht falsch.

Wohlgemerkt: Ich habe nicht behauptet, dass das Urteil falsch sei. Ich habe nur die Frage nach der Ungenauigkeit der Messung auf Grund des Fehlers gestellt. Es kann ja durchaus sein, dass die Ungenauigkeit tatsächlich so groß ist, dass eine tatsächlich gefahrene Geschwindigkeit von 80 km/h nicht ausgeschlossen ist. Das wäre dann möglich, wenn die beiden Impulse der Messung in einer sehr kurzen Zeitspanne (vielleicht im Millisekundenbereich) aufeinander folgen.
Schönen Gruss
Cornelius
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28.03.2011|16:46 | garibaldi | 16
Re:Gleicher als gleich
Ok, nun kommen wir uns näher,

ohne es zu wissen, ich denke kum dass Herr Kahn sehr viel langsamer war, vieleicht sogar schneller
Es grüßt der Ralph

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29.03.2011|13:30 | pilote600 | 17
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