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2018-08-01 | brawo
Mit dem Womo zGG 4,2 t ins Tessin
Hallo Erwin,

Sie wird für das Befahren aller Straßen «nicht nur Autobahnen und autobahnähnlichen Straßen mit weiß-grüner Beschilderung» und den Aufenthalt erhoben, auch wenn das Fahrzeug nicht bewegt wird

so ist es. Hatte mich vor Jahren bei der ersten Einreise in die Schweiz an der Grenze erkundigt und diese Auskunft erhalten. Nachlesen kann man dies u.a. auch beim ADAC.

Es grüs!st
Wolf
Leben und leben lassen!
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