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FORUM 349341
Stammtisch
2015-08-07 | garibaldi
Re:Re:Re:Tempolimit wegen Glatteis gilt auch im Hochsommer
Na ja, die Begründung als solche ist für mich schon logisch und Glatteis im Sommer kann es sehr wohl geben, ich denke nur an einen kräftigen Hagelschauer.


Das ist aber schon ein bisschen sehr weit hergeholt, oder? Wenn es danach ginge, müsste man auf allen Straßen generell Tempo 80 einführen ...

... und das Urteil ist insofern unlogisch, als es die Begründung des Zusatzschildes wiederholt, ohne zu erklären, warum es dann auch bei Witterungsbedingungen gelten soll, die dem Schild zuwider laufen. Es wird einfach behauptet, dieses Zusatzschild habe eine grundsätzlich andere Funktion als beispielsweise das Aquaplaning-Zusatzschild. Eindeutig gesetzgeberisch definiert ist dies wohl eher nicht. Im Grunde müsste das von höchster Stelle entschieden werden und alle, die bis dahin der Interpretation des Autofahrers gefolgt sind, müssten bis dahin von einer Strafverfolgung befreit werden. Ein OLG ist schließlich kein Gesetzgeber.

Ja, ich weiß, das ist öfter so. Aber ob es deshalb gut ist? Wie kommt dieses Gericht dazu, zu behaupten, das Schneeflocke-Zusatzschild sei grundsätzlich anders zu bewerten als das Aquaplaning-Zusatzschild? Das ist völlig aus der Luft gegriffener Blödsinn.

Schönen Gruss
Cornelius

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