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FORUM 334143
Stammtisch
2013-02-05 | garibaldi
Re:Re:Re:Wie weit geht die Meinungsfreiheit ?
Ich denke, wir haben da keinen wirklichen Widerspruch. Deine Erklärungen verdeutlichen aber die Situation dankenswerter weise noch einmal.

man darf auf keinen Fall, zumindest ist das ein Grundsatz für mich, nicht alles was in der Presse steht als bare Münze nehmen.

Sehr richtig. Die Presseinformationen (bzw. das Fehlen von Detailinformationen) dürften der Hauptgrund für die Unklarheit in diesem Fall sein.


=) Aber auch wenn nicht von einer falschen Verdächtigung augegangen wird, muss die Polizei die bei ihr aufgelaufene Anzeige an die StA abgeben und die entscheidet letztendlich, was weiter passiert.


Das ist ja klar. Die Polizei kann sowieso nichts dafür.

Abgesehen davon hätte der anonyme Schreiber ja eigentlich, sofern er stichhaltige Hinweise auf eine Rechtsbeugung hat, von sich aus Anzeige gegen den Ordnungsreferenten erstatten müssen, das wäre wohl seine staatsbürgerliche Pflicht.

Schönen Gruss
Cornelius

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