Gestern berichtete ein Mann, er sei von der Polizei verscheucht worden, aber der schweizer Nachbar habe stehen bleiben dürfen, ebenso wie die griechischen ·Freisteher·. Ob ein solches Vorgehen einer rechtlichen Prüfung standhalten würde, sei mal dahin gestellt.
Ich bin bei solchen Berichten mehr als vorsichtig, zumal auch hier immer gilt:"wie man in den Wald hineinruft, so schallt es heraus!" Man ist nicht dabei gewesen und logisch wird sich ein solcher betroffener als Unschuldslamm hinstellen...