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2015-06-04 | kuschelchen
Vorschriften für Frankreich
Hallo und gleich ein paar Fragen.
Wir beabsichtigen nächste Woche, die Elsässische Weinstrasse zu erkunden. Wir sind das erste Mal in Frankreich unterwegs. Nun habe ich beim Europäischen Verbraucherzentrum, unter "Autofahren in Frankreich" einige Details erfahren die mich etwas nachdenklich stimmen.

Blitzer- und Radarwarner in Navigationsgeräten verboten


Viele Autofahrer wissen es nicht. In Deutschland sind Navigationsgeräte, die vor Radarfallen warnen verboten. Zwar darf man hierzulande einen Radarwarner kaufen und besitzen, die Nutzung ist laut Straßenverkehrsordnung (§ 23, Abs. 1 Nr. 1b) aber nicht erlaubt. Wer gegen dieses Verbot verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld von 75 Euro und vier Punkten in Flensburg rechnen.

Seit Januar 2012 sind Navigationsgeräte die Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzeigen auch in Frankreich verboten. Aber nicht nur Nutzung, sondern auch das Mitführen ist untersagt. Findet die französische Polizei bei einer Verkehrskontrolle einen Radarwarner, ist ein Bußgeld bis zu 1500 Euro fällig und das Gerät wird sichergestellt. Das Verbot betrifft sowohl mobile Navis, im Auto integrierte Navigationsgeräte als auch Mobiltelefone mit Navigations-Funktion.

Mitführpflicht von Alkoholtests


Ab dem 1. Juli 2012 muss jeder Autofahrer in Frankreich einen Alkoholtest im Wagen mitführen. Das gilt auch für ausländische Fahrzeughalter, die mit ihrem Auto nach Frankreich in den Urlaub fahren oder auf der Durchreise sind. Ausgenommen von der neuen Regelung sind lediglich Fahrzeuge mit einer elektronischen Alkohol-Wegfahrsperre.

Dieses Messgerät gibt den in der Atemluft enthaltenen Alkoholgehalt an, der in Frankreich 0,5 mg/l nicht übersteigen darf, wenn man Autofahren will.

Die Tests gibt es als preisgünstige Einmaltests ab 1,50 Euro z.B. an Tankstellen und Apotheken. Aber auch elektronische Geräte sind günstig zu erwerben (z.B. in großen Supermärkten).

Die Geräte müssen gemäß französischer Norm (NF) zertifiziert sein. Kann der Fahrer bei einer Verkehrskontrolle in Frankreich einen solchen Alkoholtester nicht vorzeigen, wird kein Bußgeld verhängt.

Ursprünglich sollte dies ab dem 1. März 2013 der Fall sein. Wegen „Lieferschwierigkeiten“ hatte das französische Innenministerium die Einführung des Verwarngeldes immer wieder verschoben. Das französische Innenministerium hat nun festgelegt, dass - trotz Mitführungspflicht der "Ethylotests"- kein Bußgeld verhängt wird, wenn Autofahrer bei einer Verkehrskontrolle den Alkoholtester nicht vorweisen können.

Und als dritten Punkt "Versicherung"
Ihre Versicherung sollte Ihnen außerdem die „Grüne Karte“ zukommen lassen. Diese Karte wird an die Windschutzscheibe geklebt, dient als Beweis für eine gültige KFZ- Haftpflichtversicherung und wird in allen Ländern Europas, die dem Grüne-Karte-System beigetreten sind, sowie in 23 Nicht-EU-Staaten akzeptiert. Solange Sie Ihren Versicherungsschein mit sich führen, benötigen Sie nicht zwangsläufig die Grüne Karte. Allerdings kann sie als leicht erkennbarer Beweis für eine gültige Versicherung dienen.
Außerdem wird die Versicherung Ihnen einen Verkehrsunfallbericht – „constat amiable d’accident“ - aushändigen, den Sie immer im Auto aufbewahren sollten.

Wird dies alles in Frankreich wirklich so praktiziert? Halten sich alle daran?

Grüßle vom HaWe


Der gros!se Reichtum unseres Lebens,
das sind die kleinen Sonnenstrahlen,
die jeden Tag auf unseren Weg fallen.

von Hans Christian Andersen
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