Europas umfangreichstes Wohnmobil-Portal
Über 15 Jahre Erfahrung und Qualität
von Wohnmobilfahrern für Wohnmobilfahrer
Todesstrafe?
Ab Anfang zeigen
Re:Re:Re:Re:Todesstrafe?
es ist richtig, was Cornelius sagt, dass man differenzieren muss
=» =» Ich sehe auch, dass z.b. eine Mörderin, die nach jahrelanger Misshandlung durch ihren Ehemann denselben totschlägt, anders zu behandeln ist als ein Kinderschänder, der sich an 2jährigen Babies vergeht

=)
=» Wobei man bei dem von Karin angeführten Beispiel vermutlich in der Regel auch nicht von Mord wird ausgehen müssen, sondern von Totschlag.
=)
=) Also, differenzieren gilt auch für mich.


Da wäre ich mir nicht so sicher! Ein Tötungsvorsatz reicht, dass es Mord ist.
Schönen Gruss
Cornelius
Der Weg ist das Ziel.
Kunst ist, das Schöne in den Dingen zu sehen.
Liberté - Egalité - Fraternité !!!
-+
01.03.2012|23:37 | garibaldi | 43
Re:Re:Re:Re:Re:Todesstrafe?
es ist richtig, was Cornelius sagt, dass man differenzieren muss
=» =» =» Ich sehe auch, dass z.b. eine Mörderin, die nach jahrelanger Misshandlung durch ihren Ehemann denselben totschlägt, anders zu behandeln ist als ein Kinderschänder, der sich an 2jährigen Babies vergeht

=) =)
=» =» Wobei man bei dem von Karin angeführten Beispiel vermutlich in der Regel auch nicht von Mord wird ausgehen müssen, sondern von Totschlag.
=) =)
=) =) Also, differenzieren gilt auch für mich.
=» =»

=)
=) Da wäre ich mir nicht so sicher! Ein Tötungsvorsatz reicht, dass es Mord ist.


Nein, Cornelius , der Tötungsvorsatz allein reicht nicht, denn Mörder ist man nur, wenn bestimmte Tatbestandsmerkmale vorhanden sind. Wenn also bei einer Tat nicht eines diese Tatbestandsmerkmale zutrifft, wird nicht von Mord, sondern von Totschlag ausgegangen.

Außerdem kann der Totschlag nur vorsätzlich begangen werden, da es ansonsten ja eine fahrlässige Tötung wäre.
Es grüßt
Wolf
Leben und leben lassen!
-+
02.03.2012|19:09 | brawo | 44
Re:Todesstrafe?
Ich habe mich jetzt 1/2 Jahr zu diesem Thema zurückgehalten. Heute reicht es mir und ich möchte die "Gutmenschen" mal mit nachfolgendem Fall vertraut machen.
Fam.X(Eltern des Opfers) sind Bekannte.
Fakten: Verheiratete Frau um die 40 hat ein Verhältnis mit 16, 17 jährigen. Dieser verliebt sich 18 jährig in das Opfer. Verschmähte 40 jährige Geliebte lockt das Mädchen zu sich ins Haus und ermordet sie. Dies ist aber nicht alles. Sie zerstückelt die Leiche und verstreut die Leichenteile in der Gegend.
Frau Y bekommt 20 Jahre «warum so wenig und nicht die Todesstrafe????». In u-Haft begeht sie einen Selbstmordversuch - psychiatrische Betreuung und nach 8 Jahren wird sie als geheilt entlassen. Heute lebt sie als freier Mensch und die Eltern des Opfers laufen ihr auch noch ständig über den Weg.

Dies soll gerecht sein? Wenn ich weitab vom Geschehen bin, dann bin auch ich gegen die Todesstrafe, doch wenn man die Menschen, die hier leiden kennt - sorry, dann sieht es doch ganz anders aus. Mit etwas Pech und blöden Umständen hätte die zerstückelte Leiche auch meine Tochter sein können.
Wo ist da bitte die Gerechtigkeit. Das mädchen wurde getötet und die Mörderin läuft heute froh und munter durch die Gegend.

Hab mal nen Link dazu eingestellt - hoffe es funkt (geht nicht- wo ist hier der Fehler? Manche gehen einwandfrei und manche machen mir noch immer Probleme)

Link



-+
03.03.2012|13:42 | halifax7 | 45
Re:Todesstrafe?
Ulrike der fehler liegt hier im doppelpunkt im text des links (hinter abendblatt.de):

LINK:www.suche.abendblatt.de:8000/article.php?url=/ha/1983/xml/19830701xml/habxml830709_129.xml:Link

stelle beim checken grad fest.... der doppelpunkt wars nicht (er wäre es NORMALERWEISE) aber der link muss in sich fehlerhaft sein, denn auch mit rauskopieren geht nix
Grüsse von Karin
meinwomo zeigt dir immer den passenden Platz
-+
03.03.2012|14:19 | womo66 | 46
Re:Todesstrafe?
Hallo Ulrike und der nette Rest !
Meine Meinung zu Todesstrafe und Lebenslänglich ändere ich sicher nicht. Aber natürlich weiß ich nicht was ich denke/sage, wenn so ein Kranker mir über den Weg laufen würde und ich dadurch in die Situation eines Opfers käme. Die Anzahl der Wiederholungstäter bei Mord ist sehr gering, jeder ist zu viel. Glaubst Du das diese Frau von der Du schriebst noch einmal tötet?
Gruß Michael-+
03.03.2012|16:44 | michael43 | 47
Re:Todesstrafe?
Glaubst Du das diese Frau von der Du schriebst noch einmal tötet?

Denk ich eigentlich nicht. Nur warum darf die wieder ihr Leben führen als wäre nichts gewesen. Dies war kein Mord im Affekt sondern geplant und mit abscheulicher Brutalität durchgeführt - dafür hab ich absolut kein Verständnis und würde in solch einem Fall die Todesstrafe zu 100 % befürworten.


-+
03.03.2012|17:48 | halifax7 | 48
Re:Todesstrafe?
Im Fall des Feuertod-Prozesses zum Nachteil des Asylbewerbers Oury Jalloh , worüber auch in diesem Thread diskutiert wurde, wurde nun durch die Nebenklage ein Befangenheitsantrag gegen die urteilenden Richter gestellt, weil diese vorschlugen, das Verfahren gegen den angeklagten Polizisten gegen eine Geldbuße einzustellen.

Es grüßt
Wolf
Leben und leben lassen!
-+
06.03.2012|19:41 | brawo | 49
Re:Re:Todesstrafe?
Glaubst Du das diese Frau von der Du schriebst noch einmal tötet?
=)
=) Denk ich eigentlich nicht. Nur warum darf die wieder ihr Leben führen als wäre nichts gewesen. Dies war kein Mord im Affekt sondern geplant und mit abscheulicher Brutalität durchgeführt - dafür hab ich absolut kein Verständnis und würde in solch einem Fall die Todesstrafe zu 100 % befürworten.
=)


Siehst Du, Ulrike, deswegen bin ich froh, dass wir in einem modernen Rechtsstaat leben (auch wenn ich an selbigem noch einiges auszusetzen habe, aber das Paradies werden wir nie erreichen). Du würdest in diesem speziellen Fall die Todesstrafe befürworten, weil Du zufällig persönlich relativ nah an der Sache dran warst. Und wie wäre es, wenn Du nur vom Hörensagen davon wüsstest? Du schreibst von "abscheulicher Brutalität". Ist es weniger brutal, jemanden mit einem vergifteten Kuchen umzubringen (nur als Beispiel)? Und ist es nicht tatsächlich so, dass die Frau aus einer krankhaften Eifersucht gehandelt hat? Zeigen die Umstände der Tat und besonders die Handlungen in der Tatfolge nicht deutlich, dass die Frau sich nicht wirklich unter Kontrolle hatte - ein klar denkender Mensch würde sich nicht so verhalten, oder? Der Selbstmordversuch in der Haft zeigt auch ziemlich deutlich, dass die Frau erst viel später begriffen hat, was sie angerichtet hat, aber anscheinend hat sie es dann begriffen und ist erst mal nicht damit fertig geworden - begreiflicherweise.

Dass die Mörderin nach Verbüßung ihrer Strafe wieder ein normales Leben führen darf, ist absolut nicht zu beanstanden. Die grundlegenden Menschenrechte gelten nun mal für jeden ohne Ansehen der Person.

Was ein ganz anderes Thema ist, ist der Opferschutz. Der hat mit der Todesstrafe ja nichts zu tun. Ich verstehe schon, dass es für die Angehörigen eines Mordopfers schwer zu verkraften ist, wenn die Mörderin ihnen täglich über den Weg läuft. Da sollten sich die Gesetzgeber vielleicht einmal Gedanken machen, wie sowas zu verhindern wäre, vielleicht indem man den Tätern den Aufenthalt in bestimmten Bereichen (dem Wohnort der Opfer-Angehörigen) verbietet ... sowas müsste rechtlich eigentlich zu machen sein.

Übrigens: Das Wort "Gutmenschen" finde ich hier nicht angebracht. Solche "Kampfbegriffe" aus der unteren Schublade des polititschen Disputs tragen nicht zu einer sachlichen Diskussionskultur bei.
Schönen Gruss
Cornelius
Der Weg ist das Ziel.
Kunst ist, das Schöne in den Dingen zu sehen.
Liberté - Egalité - Fraternité !!!
-+
07.03.2012|13:19 | garibaldi | 50
Re:Todesstrafe?
Hallo Cornelius !
Mit Deiner Antwort bin ich diesmal sehr einverstanden und stimme mit dieser überein, was ja nicht immer sein muss wäre langweilig. Auch wenn ich Bedenken habe wie die rechtliche Situation ist wenn ein durch die "abgesessene" Strafe rehabilitierter Täter anschließend wieder verurteilt wird. Dies geht sicher nur bei der Festlegung des Strafmaßes. Sinnvoll wäre dies allemal.
Gruß Michael -+
08.03.2012|11:39 | michael43 | 51
Re:Re:Todesstrafe?
Auch wenn ich Bedenken habe wie die rechtliche Situation ist wenn ein durch die "abgesessene" Strafe rehabilitierter Täter anschließend wieder verurteilt wird. Dies geht sicher nur bei der Festlegung des Strafmaßes. Sinnvoll wäre dies allemal.
=» Gruß Michael


Das sehe ich auch so, es müsste von vorn herein klar sein. Sonst gäbe es das gleiche Problem wie bei der Sicherungsverwahrung.
Schönen Gruss
Cornelius
Der Weg ist das Ziel.
Kunst ist, das Schöne in den Dingen zu sehen.
Liberté - Egalité - Fraternité !!!
-
08.03.2012|15:09 | garibaldi | 52
Ende zeigen
Themenliste
Copyright © 2023 - meinwomobuch.com
aufgelistet in der Wohnmobil Stellplatz Datenbank von meinwomo