Gegen eine Flasche Wasser hat wahrscheinlich niemand was - wäre ja auch eher Mundraub als Diebstahl ... Eine Gieskanne voll? Wirklich nur im Notfall, würde ich sagen. Und der dürfte heutzutage höchst selten auftreten.
Den Mundraub gibt es schon seit vielen Jahren nicht mehr in der deutschen Rechtssprechung. Dieser Straftatbestand fand seinen Niederschlag im § 248a StGB (Diebstahl geringweriger Sachen) und wurde somit zu einem Vergehen, welches allerdings nur auf Antrag des Geschädigten verfolgt wird. In Ausnahmefällen, wenn ein besonderes öffentliches Interesse besteht, kann die Strafverfolgungsbehörde, also u.a. die Staatsanwaltschaft und Polizei, von sich aus entsprechende Ermittlungen durchführen. Es grüßt Wolf Leben und leben lassen!
11.07.2014|19:28 | brawo | 6
Re:Wassertank am Friedhof füllen
Wer gerne Ahnenbrühe schlabbert, für den ist es ein Genuss. Skorni
11.07.2014|23:47 | skorni | 7
Re:Wassertank am Friedhof füllen
Bevor ich mich heimlich an fremden Wasserhähnen zu schaffen mache, kaufe ich lieber stilles Mineralwasser beim Dicounter und schütte das in den Tank.
Gerade auf Friedhöfen, an denen die Wasserstellen zum Blumen giessen vorgesehen sind, wird wohl vielfach die Hygiene nicht wirklich gut sein. Ähnliches wird wohl auch auf öffentliche Toilettenanlagen zutreffen.
Gruss Uwe OCEANLINE, unterwegs mit Frau und ehemals auch mit Hund im WoMoWeinsberg Carahome ... denn die Welt ist zu schön um darüber zu fliegen
12.07.2014|09:30 | oceanline | 8
Re:Re:Wassertank am Friedhof füllen
Wer gerne Ahnenbrühe schlabbert, für den ist es ein Genuss. =»
Bevor ich mich heimlich an fremden Wasserhähnen zu schaffen mache, kaufe ich lieber stilles Mineralwasser beim Dicounter und schütte das in den Tank.
Gerade auf Friedhöfen, an denen die Wasserstellen zum Blumen giessen vorgesehen sind, wird wohl vielfach die Hygiene nicht wirklich gut sein. Ähnliches wird wohl auch auf öffentliche Toilettenanlagen zutreffen.
genau so seh ich das auch Grüsse von Karin meinwomo zeigt dir immer den passenden Platz