Hi, Kontrolliert / geahndet werden darf nur der fliessende Verkehr, parkende KFZ nicht. Auch ist bei diesem Delikt keine "Halterhaftung" zu befürchten. Diese Infos kommen von einem Anwalt der sich anderswo tummelt und sehr viel mit Verkehr und Wohnmobilen zu tun hat, sollten also einigermaßen stimmen.
Es grüßt der Ralph
Nur wer mir schonmal in die Augen gesehen hat kennt mich ...