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FORUM 325105
Stammtisch
2011-02-13 | gg-wanderer
Re:Polizeieinsatz im Raum Torrevieja
Wenn man von derartig hohen Geldbußen in Spanien hört geht es in aller Regel um einen Verstoß gegen den Küstenschutz (Ley de Costas). Dort ist auch die Höhe der Strafe geregelt, wenn man im Schutzgebiet campiert: genau 30,05 Euro pro m² (siehe Foto). Da kommt man schnell auf Summen über 300 Euro!

Die Definition, was Camping ist, wird mehr oder weniger eng ausgelegt. In jedem Fall sind aber Stühle, Tisch oder Markise ausreichender Hinweis.
Die enge Auslegung sagt: wenn irgendein Teil außerhalb der baubedingten Umrisse des Womos rausschaut, egal in welche Richtung, dann ist das kein Parken mehr sondern Campen. Dazu gehört schon ein offenes Ausstellfenster, eine aufgestellte Sat-Antenne oder ausgefahrene Stützfüße und Unterlegkeile.

Solange man sein Womo außerhalb der meist deutlich markierten Küstenschutzzone parkt (und eben nicht campiert), kann man im allgemeinen problemlos übernachten.
Da aber die meisten Womofahrer eben doch "campingähnliches Verhalten" an den Tag legen (und das sind nicht nur wenige schwarze Schafe), haben die Behörden nahezu jederzeit eine Handhabe gegen die Womo-Ansammlungen.
Tschüss, Gerd.


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