Wer kann Auskunft geben. Ist es erlaubt, daß angemeldete Wohnmobil im öffentlichen Verkehrsraum am Straßenrand mit einer Abdeckplane während des Winterstillstandes dort abzustellen, wobei die Nummerschilder sichtbar bleiben? Ist dieses Vorhaben evtl. eine verbotene Sondernutzung der Straße?