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2015-02-09 | womo66
Rechte von Einsatzfahrzeugen
Der heutige Artikel vom ADAC (siehe MeinWomoHauptseite) nimmt offenbar Bezug auf den (in meinen Augen) unglaublichen Vorfall:

Autofahrer zeigt Notarzt an
Wenn überhaupt, so müsste der Autofahrer angezeigt werden... wenn wir auch nur ansatzweise in der Ferne ein Martinshorn hören, wird selbstverständlich SOFORT geschaut wo kommt das her, wohin können wir ausweichen...
Somit wäre es die verdammte Pflicht und Schuldigkeit des Autofahrers gewesen, aus dem Weg zu gehen, statt das Einsatzfahrzeug zu "nötigen". dass er aufs Bankett fährt.

Oder wie seht ihr das??

Grüsse von Karin

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