Norbert, im Prinzip hast du natürlich Recht =) =) Nur, da beisst sich halt die Katz in den Schwanz... wie gesagt, wenns hart auf hart kommt, hab ich dann eben das Gebiss vom HUND im Gesicht und so leids mir tut, in dem Moment denk ich sicher nicht "ach du armes, misshandeltes Hündchen, was hast du nur für ein böses böses Herrchen" =) =) womit wir dann doch wieder bei dem Führerschein wären.... für alles, was ein im Ernstfall tödlich wirkendes Gebiss hat (messlatte für tödlich anzusetzen beim Kleinkind) müsste es wirklich eine Nachweispflicht geben, dass der Hundehalter auch damit umgehen kann. =) =) Was dem Waffenschein Recht ist, sollte dem Hundehalter billig sein.... =) =) Wenn wir uns für grosse Hunde interessieren würden, was nicht der Fall ist, fänd ich das nur korrekt! =) =) Aber wenn ich mir diese *sorry* Loddeltypen anguck, die womöglich noch mit Ketten auf ihre Hunde losgehen, damit die auch ja schön scharf werden, um damit von ihren eigenen Defiziten abzulenken, wir mir übel. =) =) =»
In HESSEN gibt es für Listenhunde einen vorgeschriebenen Wesenstest und für Hundehalter das polizeiliche Führungszeugnis und den Sachkundenachweis.
Herzliche Grüße Norbert
´Der Fortschrittsgedanke der Zivilisation hat sich als ein Übermut des Menschen entschleiert.´ (Karl Jaspers)