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Kroatien ab 1.7.13 in der EU: das ändert sich für Urlauber


 EU bekommt Zuwachs: Kraotien ab 1. Juli neu dabei

ADAC: Das ändert sich für die Urlauber
Am 1. Juli wird Kroatien der 28. Mitgliedsstaat der Europäischen
Union. Der ADAC sagt, was sich ändert und was gleich bleibt.

EU-Bürger müssen wie bisher einen Reisepass oder Personalausweis bei
der Einreise nach Kroatien vorlegen, der noch mindestens für die Dauer
des Aufenthalts gültig ist. Staatsbürger von Nicht-EU-Staaten, die
über eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis in Deutschland oder einem
anderen Schengen-Staat verfügen, benötigen für die Einreise ihren
Reisepass, aber kein Visum. Außerdem gibt es auch weiterhin
Grenzkontrollen. Der Beitritt zur EU bedeutet allerdings nicht
automatisch einen Beitritt zum Schengener-Abkommen über den freien
Personenverkehr. An den kroatischen Grenzen zu den Schengen-Staaten
Slowenien und Ungarn finden weiterhin Personenkontrollen statt. Auch
Flugreisende müssen sich einer Pass- beziehungsweise Ausweiskontrolle
unterziehen. Allerdings sind sie jetzt besser geschützt, wenn ein Flug
wegen überbuchung, Streik oder Naturkatastrophe verspätet
stattfindet oder ganz ausfällt. Für sie gilt mit dem Beitritt die
EU-Fluggastrechte-Verordnung.

Ab EU-Beitritt dürfen Lebens- und Genussmittel zum eigenen Verbrauch
unbegrenzt ein- und ausgeführt werden. Bei einigen Erzeugnissen gibt
es Richtmengen zur Abgrenzung zwischen privatem und gewerblichem Bedarf:
800 Zigaretten, 400 Zigarillos, 200 Zigarren, 1 kg Rauchtabak, 10 l
Spirituosen, 20 l andere alkoholische Getränke bis 22 Prozent
Alkoholgehalt, 90 l Wein (davon max. 60 l Schaumwein) und 110 l Bier.
Für Urlauber, die ihr Haustier mit nach Kroatien nehmen möchten,
ändert sich nichts. Erforderlich ist weiterhin der EU-Heimtierausweis.
Für Autofahrer ändert sich dagegen einiges: Von kroatischen
Behörden verhängte Bußgelder können künftig auch in
Deutschland vollstreckt werden. Außerdem: Die außergerichtliche
Regulierung von Kfz-Unfällen in Kroatien, an denen ein dort
zugelassenes Fahrzeug beteiligt ist, kann künftig auch über einen
Schadenregulierungsbeauftragten nach Maßgabe der
EU-Kraftfahrzeughaftpflichtrichtlinie in Deutschland erfolgen. Zudem
können kroatische Versicherungen auch in Deutschland am Wohnsitz des
Geschädigten verklagt werden. Die Mindestdeckungssummen werden an den
EU-Standard angepasst. Fahrzeuge mit EU-Kennzeichen benötigen zur
Einreise nach Kroatien kein eigenes D-Schild als Nationalitätsnachweis
mehr. Die Mitnahme der Internationale Grünen Versicherungskarte ist
nicht erforderlich. Der ADAC empfiehlt diese aber, da sie als
Versicherungsnachweis dient (besonders wichtig bei Fahrzeugen mit
Anhängern) und z.B. bei einem Unfall die Abwicklung erleichtert.

Schlechte Nachrichten für Bootseigner: Wer seine Yacht schon vor dem
EU-Beitritt in Kroatien liegen hatte, muss diese eventuell
nachversteuern und nachverzollen.

Wird man im Urlaub krank, haben EU-Bürger jetzt auch in Kroatien
Anspruch auf eine kostenlose medizinische Grundversorgung. Dennoch
empfiehlt der ADAC, einen Auslandskrankenschutz, der bei Bedarf auch die
Kosten für einen medizinischen Rücktransport nach Deutschland
übernimmt. Gesetzliche Krankenversicherungen in Deutschland umfassen
diese Leistungen nicht.


womo66, 2013-06-18

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