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Es lebe die deutsche Gesetgebung
Ab Anfang zeigen
Es lebe die deutsche Gesetzgebung
nicht drängeln sondern:

Rechtsüberholen lohnt sich wieder !!!!!!

Wieder mal über ´Linkspenner´ auf
der
Autobahn geärgert?
Seit der neuen
"Dränglervorschrift":
Drängeln: 250 EUR und 4 Punkte und 3
Monate Fahrverbot ! ! ! sollte man lieber
gleich rechts
überholen:

Rechts überholen: 50 EUR und 3 Punkte (200
EUR + 1
Punkt gespart!)

Einen weiteren Punkt sparen kann man sogar
noch, wenn
man statt der
rechten
Spur gleich die Standspur benutzt:
Seitenstreifen zum
Zweck des
schnelleren
Vorwärtskommens:

50 EUR und 2 Punkte

Fazit: Niemanden bedrängt, nicht aufgeregt
(Nerven
geschont...), sehr
schnell vorangekommen und noch 200 EUR + 2
Punkte
gespart.

ABER!! -- Das geht noch viel billiger und
effektiver!

Kauf dir ein Blaulicht und ein Martinshorn,
gebrauche
dasselbe und du
kannst
dir deinen Fahrstreifen aussuchen, der
freigemacht
werden soll. Die
Verwendung solcher kleinen Hilfen im
täglichen Verkehr
kostet

läppische 20 EURO !!!

Steht so im § 38 StVO geschrieben.
Also 230 Euro gespart und - K E I N E -
Punkte !!!

Es lebe die deutsche Gesetzgebung
+
29.03.2009|: | louis00 | 1
Re:Es lebe die deutsche Gesetzgebung
Die ganze Aufregung wäre, nach Vorbildern anderer Länder, mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung zu erledigen.
Kleines Beispiel:
6 spurige Interstate in den USA, Speedlimit von 65 Mph, auf allen Spuren darf überholt werden solange die 65 mph nicht überschritten werden.
Für einen Deutschen natürlich erst mal ein Schock (Trucks überholen recht und links), aber nachden der sich gelegt hatte eigentlich ein funktionierendes, entspanntes System.-+
30.03.2009|: | stucki | 2
Re:Es lebe die deutsche Gesetzgebung
Moin Moin,
das stimmt - ich fahre gern in den USA.
Dabei ist man in den USA nicht unbedingt langsamer, speziell in Ortschaften, unterwegs.
Was mir sehr gut gefällt ist die Möglichkeit rechts und links zu überholen.
Das nimmt sehr viel Aggression aus dem Verkehr - denn ich kann ja vorbei. Oder gleichrangige Kreuzungen - wer zuerst kommt kann zuerst fahren - funktioniert SUPER.
Unser Verkehrsminister meint - bei uns ist das rechts überholen nicht möglich da wir zu schnell unterwegs sind.
Ich meine, dann soll er doch eine Höchstgeschwindigkeit von 130 beschließen lassen und dafür uns andere Freiheiten, wie z.B. rechts überholen, einräumen.
Schneller als 130 kann man sowieso nicht mehr fahren - und wenn ja dann fahre ich eben schneller und weis aber, dass ich nicht im Recht bin bei: - Straße frei ich komme -. Die Versicherung, wenn was passiert zahlt doch auch schon nicht mehr im vollen Umfang wegen Mitschuld.
Außerdem kommen dann die Bewohner der Anliegerstaaten nicht mehr zu uns um mal ihr Auto zu testen. Darauf kann ich nämlich verzichten.
-+
30.03.2009|: | norefe | 3
Re:Es lebe die deutsche Gesetzgebung
Stimme voll zu. Jeder, der schon mal im benachbarten Ausland unterwegs war (und das dürften doch wohl eine ganze Menge sein), weiß, wie entspannt da das Fahren dort ist im Vergleich zu den deutschen Hirnlosen-Rennpisten. Sehr angenehm waren auch zum Beispiel die Tempo 90 auf Frankreichs Landstraßen mit drastischer Strafandrohung am Anfang. Leider hat die Wirkung im letzten Jahr schon wieder deutlich nachgelassen. Ich weiß nicht, ob man dort die Kontrollen reduziert hat ...
Schönen Gruss
Cornelius
Der Weg ist das Ziel.
Kunst ist, das Schöne in den Dingen zu sehen.
Liberté - Egalité - Fraternité !!!
-
06.04.2009|: | garibaldi | 4
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