Wer kann Aufklärung geben, ob bei einem nachträglichen Anbau einer Heckleiter und einer Markise diese Veränderungen am Womo im Kfz-Schein eingetragen werden müssen? Die zul. 3, 5 T wurden dabei nicht überschritten.
30.03.2010|21:10 | pablo | 1
Re:Veränderungen am Womo - Eintragungspflichtig?
Hallo Heinz, soviel wir wissen muss die Markise nicht eingetragen werden, bei der Heckleiter sieht das schon etwas anders aus, sind uns aber nicht ganz sicher, müsstest Dich noch mal genauer erkundigen, da sich ja durch die Heckleiter die Länge des Fahrzeugs ändert, ( kommt sicherlich auf die die Größe der Heckleiter an ) die Länge des Fahrzeugs ist im Schein eingetragen.
Gruß
Annemie
30.03.2010|21:29 | womoak | 2
Re:Veränderungen am Womo - Eintragungspflichtig?
Hallo Annemarie, danke für Deine Auskunft. Meine Rückwand hat an beiden Seiten senkrechte Dome, die neue Leiter steht dadurch nicht weiter raus. Also die Länge des Womo verändert sich dadurch nicht. Ich nehm also an, daß keine Eintragungspflicht besteht. Weiss es aber nicht genau. Vielleicht kommen ja noch einige Berichte zu diesem Thema.
30.03.2010|21:37 | pablo | 3
Re:Veränderungen am Womo - Eintragungspflichtig?
Hallo Heinz,
das müsste eigentlich der Hersteller deines Wohnmobils beantworten können. Er hat nämlich eine allgemeine Betriebserlaubnis (§ 20 StVZO) erhalten. Diese wird nach Prüfung dem Hersteller für reihenweise gefertigte Fahrzeuge erteilt. Alle diesem Muster entsprechenden Serienfahrzeuge erhalten als Nachweis Datenbestätigung nach FZV. Zulassungspflichtigen Fahrzeugen kann der Hersteller eine Zulassungsbescheinigung Teil II (früher: Fahrzeugbrief) ausstellen. Die ABE kann nach Ablauf einer festgesetzten Frist erlöschen, z. B. bei Widerruf durch das Kraftfahrt-Bundesamt oder wenn der genehmigte Typ den Vorschriften nicht mehr entspricht. Die aufgrund der ABE für das einzelne Fahrzeug erteilte Betriebserlaubnis bleibt grundsätzlich erhalten, es sei denn, es werden Veränderungen am Fahrzeug (zum Beispiel: Verkürzen der Federn, nicht genehmigte Auspuffanlage usw.) vorgenommen. In diesem Fall erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges (näheres dazu siehe § 19 Abs. 2 StVZO). In dieser allgemeinen Betriebserlaubnis wird wahrscheinlich auch stehen, dass Markisen und Heckleitern erlaubt und somit genehmigt sind. Zumindest dann, wenn diese Teile über die im Kfz-Schein eingetragenen Maße hinausgehen.
Es grüßt brawo
31.03.2010|09:23 | brawo | 4
Re:Veränderungen am Womo - Eintragungspflichtig?
Hallo Heinz,
der Anbau einer Markise sowie die Montage einer Heckleiter ist, wenn fachmänisch montiert( fest verbunden - keine lose und wackelnden Teile ) nur dann eintragungspflichtig, wenn die im Schein angegebenen Masse überschritten werden.
Da Deine Heckleiter nach hinten nicht über die seitlichen Dome des Heckabschlusser ragt, die " Stossstange " wohl auch noch weiter nach hinten übersteht, und sich die Markise auch innerhalb der Fahrzeugbreite ( Spiegel als breitestes Mass ) befindet, ist bei Dir dann auch KEINE Eintragung notwendig.
Gruß Dieter Es grüßen - Brigitte und/bzw. oder Dieter.....mit ADRIA CORAL S 670 SLL UNTERWEGS - WO MEIN WOMO IST - IST MEIN ZUHAUSE
31.03.2010|10:45 | derwohni | 5
Re:Veränderungen am Womo - Eintragungspflichtig?
Hallo Dieter, ich danke Dir für Deine Auskunft. Es stimmt mit den Abständen Markise und auch Heckleiter. Also so hatte ich mir das bisher auch gedacht. Weder Breite noch Länge werden durch die Anbauten übertroffen. Ich glaube jetzt auch, daß keine Verstöße dadurch vorliegen.
31.03.2010|14:39 | pablo | 6
Re:Veränderungen am Womo - Eintragungspflichtig?
Hallo Heinz ! Ich fahre seid ewigen Zeiten Fahrzeuge mit Dachreling und Heckleiter ca. 30 Jahre ich kann nur von den letzten beiden Fahrzeugen genau sagen das die Heckleiter eingetragen ist, war. Allerdings steht, stand sie über der Stossstange heraus, ca. 5cm Gruss Michael
31.03.2010|15:29 | michael43 | 7
Re:Re:Veränderungen am Womo - Eintragungspflichtig?
Meine Rückwand hat an beiden Seiten senkrechte Dome,
boah... was bist du für ein christliches Kerlchen RICHTIG so zu Ostern ..... *scherzle* Grüsse von Karin meinwomo weiss immer wo´s langgeht ,-)
31.03.2010|15:34 | womo66 | 8
Re:Veränderungen am Womo - Eintragungspflichtig?
Jaau, die Dinger nennt man mal eben so.
31.03.2010|17:33 | pablo | 9
Re:Re:Veränderungen am Womo - Eintragungspflichtig?
Hallo Heinz ! =) Ich fahre seid ewigen Zeiten Fahrzeuge mit Dachreling und Heckleiter ca. 30 Jahre ich kann nur von den letzten beiden Fahrzeugen genau sagen das die Heckleiter eingetragen ist, war. Allerdings steht, stand sie über der Stossstange heraus, ca. 5cm =) Gruss Michael =»
Hallo Michael,
bei mir ist im Schein nichts eingetragen. Eingetragene Länge: 703 cm. Tatsächliche Länge mit Heckleiter: 728 cm.
Deswegen meine ich, dass es in der allgemeinen Betriebserlaubnis, die das Werk ja besitzt, stehen müsste.
Es grüßt brawo
31.03.2010|22:13 | brawo | 10
Re:Veränderungen am Womo - Eintragungspflichtig?
Hallo! Ich war mit unserem Bus erst letzten Monat beim TÜV. Für Radträger, der ordentlich über die Stoßstange heraus ragt, hatte ich die ABE dabei. Genauso für die nachträglichen Drehkonsolen und die Scheibenfolien. Alles kein Problem, ohne Mängel Plakette drauf, fertig!
Gruß Stucki
------------------------------------------------------------------- Toleranz ist die Erkenntnis, dass es keinen Sinn macht sich aufzuregen
01.04.2010|10:51 | stucki | 11
Re:Veränderungen am Womo - Eintragungspflichtig?
Hallo,
alle austauschbaren Anbauteile müssen vom TÜV genehmigt werden. Zu jedem Teil wird im Normalfall eine ABE vom Hersteller mitgeliefert die bei den Fahrzeugpapieren mitgeführt werden muss. Alternativ kann die Prüfstelle diese Teile auch in die Fahrzeugpapiere eintragen. Eine ABE bescheinigt, dass die neu angebauten Teile den Sicherheitsbestimmungen entsprechen und in keiner Weise den Straßenverkehr gefährden.
Gruss Uwe OCEANLINE, unterwegs mit Frau und ehemals auch mit Hund im WoMoWeinsberg Carahome ... denn die Welt ist zu schön um darüber zu fliegen
01.04.2010|17:25 | oceanline | 12
Re:Veränderungen am Womo - Eintragungspflichtig?
Hallo Uwe! Das meine Heckleiter eingetragen ist lag also im Ermessen der Zulassungsstelle ? Gruss Michael